Änderung bei harmonisierten Normen für Aufzüge
Aufnahme von neuen Einträgen in Anhang I bzgl. Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen
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Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union.
In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/76 werden eingefügt:
Eintrag 2a | EN 81-21:2022 - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Aufzüge für den Personen- und Gütertransport — Teil 21: Neue Personen- und Lastenaufzüge in bestehenden Gebäuden |
Eintrag 4a | EN 81-28:2022 - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Aufzüge für den Personen- und Gütertransport — Teil 28: Fern-Notruf für Personen und Lastenaufzüge |
Eintrag 6a | EN 81-58:2022 - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Überprüfung und Prüfverfahren — Teil 58: Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren |
Eintrag 7a | EN 81-70:2021+A1:2022 - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge — Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen |
Eintrag 11a | EN 81-77:2022 - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge — Teil 77: Aufzüge unter Erdbebenbedingungen |
Parallel gelten noch die harmonisierten Normen EN 81-21:2009, geändert durch EN 81-21:2009+A1:2012, EN 81-28:2003, EN 81-58:2003, EN 81-70:2003, geändert durch EN 81-70:2003/A1:2004, und EN 81-77:2013 bis 21. Februar 2025 (18 Monate).
Der Durchführungsbeschluss wurde am 21. August 2023 im Amtsblatt L 206 der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Die Streichung der Einträge 2, 4, 6, 7 und 11 gelten ab 21. Februar 2025.
Betroffen sind Unternehmen, die oben angeführte Produkte herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Weiterführende Infos
- Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1646 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/76 hinsichtlich harmonisierter Normen mit Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen
- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/76 über harmonisierte Normen für Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge zur Unterstützung der Richtlinie 2014/33/EU
- Richtlinie 2014/33/EU zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung
Stand: 23.08.2023