Partner bei der Genehmigung von Betriebsanlagen
Wirtschaftskammer Wien-Experten wie Franz Tanzer beraten Unternehmer, die eine Genehmigung für ihre Betriebsanlagen brauchen. Je früher sie eingebunden werden, desto besser.

Ein gut vorbereitetes Projekt spart Zeit und Geld. Jede Anlage, die jemanden durch Lärm, Geruch oder Erschütterungen und dergleichen beeinträchtigen könnte, muss vom Magistrat genehmigt werden. Braucht ein Unternehmer daher für seinen Betrieb eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage, zum Beispiel in der Gastronomie, für eine Werkstätte, oder für ein Lager, kann er sich vor Projektbeginn von einem Experten der Wirtschaftskammer Wien beraten lassen.
Einer von ihnen ist Franz Tanzer. Er rät, erst in einen detaillierten Plan zu investieren, wenn man weiß, ob man am gewünschten Standort seine Ideen auch umsetzen kann. „Eine Besichtigung vor Ort ist für uns ganz wichtig, weil so viele Komponenten eine Rolle spielen - zum Beispiel die Raumhöhe oder die Größe der Fenster”, so Tanzer. Der Techniker der WK Wien berät Betriebe seit 13 Jahren und hat schon viele bei Betriebsanlagenverhandlungen begleitet. „Normalerweise setzten wir uns rechtzeitig mit dem Unternehmer zusammen, sammeln alle Daten und Unterlagen für die Behörde. Das Unternehmen reicht sie dann beim Bezirksamt ein”, so Tanzer. Mit den Sachverständigen der Behörde könne man auf Augenhöhe diskutieren. Gut vorbereitet, könnten Anlagen auf Anhieb genehmigt werden. Manche Anlagen bräuchten allerdings auch zwei bis drei Verhandlungen, wenn das Projekt noch nicht fertig durchdacht ist. „Bislang habe ich alle erfolgreich durchgebracht. Wir stehen den Betrieben von der Planung bis zur Verhandlung zur Seite”, sagt Tanzer.
Schallschutz durch Gutachten bestätigen lassen
Der Lärmschutz ist einer der wichtigsten Aspekte bei einer Betriebsanlagengenehmigung, vor allem, wenn die Anlage in einem Wohngebiet geplant wird. „Man muss beide Seiten verstehen. Der Unternehmer möchte seine berufliche Tätigkeit ausüben, der Mieter möchte seine Ruhe haben. Mit einem Schallschutzgutachten kann man allen beweisen, dass man seine Nachbarn nicht belästigt”, so Tanzer. Er weiß auch, dass der Geräuschpegel der Umgebung eine große Rolle spielt. Je höher dieser ist, desto lauter kann der Betrieb sein. „In den U-Bahnbögen ist ein Lärmpegel möglich, der in der Inneren Stadt nie erlaubt wäre”, so Tanzer.
Bestehende Anlagen übernehmen
In Wien stehen viele Betriebe zur Übergabe an - inklusive Betriebsanlage. Eine Betriebsanlagengenehmigung ist an den Standort gebunden und geht daher an den neuen Unternehmer über. „Ich vergleiche das gerne mit dem Typenschein vom Auto. Die Dokumente, die bei der Behörde liegen, verkörpern die Anlage”, weiß Tanzer. Die Genehmigung sei erst weg, wenn die Anlage fünf Jahre nicht betrieben wurde. Wer daher einen Betrieb übernimmt, muss daher die Betriebsanlagengenehmigung überprüfen. Bei wesentlichen Änderung der Betriebsanlage (z.B. Neukauf und Einbau einer Maschine) ist ein Änderungsverfahren notwendig.
Manchmal kann eine Anzeige an die Behörde ausreichend sein. Dies gilt es im Vorfeld abzuklären. Auch hierfür kann man den Rat der WK Wien-Experten einholen. Darüber hinaus gibt es einen Online-Ratgeber, mit dem abgeklärt werden kann, ob eine Genehmigung nötig ist.
Mehr Infos auf wko.at/wien/betriebsanlagen
Wir sind bei der Verhandlung an der Seite der Unternehmen.