Bildungsverpflichtung für Lehrlinge in Kurzarbeit
Beihilfenrückforderungen bei einem Drittel aller Betriebe

Betriebe, die ihre Lehrlinge in die Corona-Kurzarbeit einbezogen haben, sind verpflichtet, die Lehrlinge während mindestens der Hälfte der Ausfallzeit in Aus- und Weiterbildungskurse zu geben. Erste Auswertungen des AMS weisen jedoch darauf hin, dass die Unternehmen diese Verpflichtung nicht ausreichend umsetzen.
In einem Drittel der Kurzarbeitsprojekte mit Lehrlingen werden die Unternehmen nach aktuellem Stand mit Rückforderungen zu rechnen haben. Die Beihilfenrückforderungssumme für Lehrlinge in Wien beläuft sich aktuell auf über 400.000 Euro. Konkret wird die Beihilfe für jene Ausfallstunden zurückgefordert, in denen entgegen der Verpflichtung keine Weiterbildung erfolgt ist. Soweit Kurzarbeitsprojekte noch nicht abgeschlossen sind, können Weiterbildungsmaßnahmen noch durchgeführt werden.
Die Eckpunkte der Ausbildungsverpflichtung kurz zusammengefasst:
- 50 % der ausgefallenen Arbeitszeit (bezogen auf das Kurzarbeitsprojekt) sind für ausbildungs- bzw. berufsrelevante Maßnahmen zu nutzen.
- Die Ausbildungsmaßnahmen werden gefördert, wobei 75 % der Kurskosten ersetzt werden. Mehr Infos auf www.lehre-foerdern.at
- Wenn die Arbeitszeitreduktion im Durchschnitt über den gesamten Kurzarbeitszeitraum mehr als 20 % beträgt, ist im Durchführungsbericht darzulegen, welche konkreten Maßnahmen mit welchem Ausmaß pro Lehrling stattgefunden haben.
- Die Ausbildungspflicht endet mit dem Monat vor der positiven Ablegung der Lehrabschlussprüfung.