Änderung bei der Auszeichnung von Preisermäßigungen
Informationen zur Novellierung des Preisauszeichnungsgesetzes

Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MoRUG II)
Mit dem zweiten Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MoRUG II) hat der österreichische Gesetzgeber die sogenannte EU Preisangaben Richtlinie in österreichisches Recht umgesetzt. Dabei wurde das Preisauszeichnungsgesetz novelliert.
Ziel dieser Novelle war es zu vermeiden, dass Preise von Unternehmern kurzfristig angehoben werden und nach einer bald darauf folgenden Preissenkung ein überdimensionaler Preisnachlass beworben wird. Das Gesetz ist mit 20. Juli 2022 in Kraft getreten und anwendbar.
Das Preisauszeichnungsgesetz gilt sowohl für die Auszeichnung der Verkaufspreise und Grundpreise von Sachgütern (Preise von Sachgütern) als auch für die Auszeichnung der Preise von Leistungen, deren Anbieten der Gewerbeordnung unterliegt, sofern diese Verbrauchern von Unternehmern gewerbsmäßig angeboten werden.
Neue Regelungen Preisauszeichnungsgesetz
Die neuen Regelungen (§ 9a Preisauszeichnungsgesetz) sehen Folgendes vor:
Werden bei Sachgütern Preisermäßigungen in Beträgen oder in Prozenten bekanntgegeben, haben Unternehmer jetzt auch den vorherigen niedrigsten Preis anzugeben, der zumindest einmal innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung in demselben Vertriebskanal verlangt wurde.
Beispiel: Ein Artikel kostet am 1. eines Monats 75 Euro, am 10. eines Monats 100 Euro und am 20. eines Monats 80 Euro. Wenn der Artikel nun mit „minus 20% vom letzten Verkaufspreis” beworben wird, dann muss dabeistehen, dass der niedrigste Preis der letzten 30 Tage 75 Euro war.
Sind Sachgüter weniger als 30 Tage auf dem Markt, haben Unternehmer den niedrigsten Preis anzugeben, der innerhalb des Zeitraums, in dem sich das Sachgut auf dem Markt befindet, zumindest einmal im selben Vertriebskanal verlangt wurde.
Sofern es sich um schnell verderbliche Sachgüter oder solche mit kurzer Haltbarkeit handelt, sind diese Bestimmungen dann nicht anzuwenden, wenn die Preisermäßigung wegen des Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgt.
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