Wir verstanden uns von Anfang an
Viel hat nicht gefehlt und Gabriele Prem hätte ihren Meisterbetrieb eingestellt. Dann kam Betriebshelferin Nicole Wildling-Dowalil.

Ein Zwölfstundentag war für Tapezierer- und Dekorateurmeisterin Gabriele Prem und ihren Ehemann Robert ganz normal. Ihr Betrieb in der Karolinengasse mit angeschlossener Werkstatt, wo sie auch einen Lehrling ausbilden, forderte sie ganz und gar. „Als mein Ehemann erkrankte, änderte sich alles. Die Krankenhausaufenthalte, die Therapien durchzustehen und sich dann noch um das Geschäft zu kümmern, war einfach zuviel”, erzählt die Unternehmerin. Sie überlegte ernsthaft, den Betrieb zu schließen, als sich die Belastung auch auf ihre Gesundheit auszuwirken begann. Nicole Wildling-Dowalil kennt die Branche.
„Die Unterstützung ist oft existenzsichernd.”
Ihre Eltern hatten bereits ein entsprechendes Geschäft und sie arbeitete im Verkauf für einen bekannten textilen Ausstatter in Wien. Im Herbst 2020 sprach ihr der Arbeitgeber die Kündigung aus und sie war auf der Suche nach einer neuen Anstellung. Über die Betriebshilfe der WK Wien wurde schließlich ihr zeitlich begrenzter Einsatz für Gabriele Prem organisiert und finanziert.
Gut eingespieltes Team
„Nicole ist vom Fach, sie denkt unternehmerisch und meine Kunden und Kooperationspartner hatten sofort Vertrauen zu ihr”, sagt Prem. Wildling-Dowalil wiederum fühlt sich wertgeschätzt: „Ich kann hier autonom arbeiten, gegenseitiges Vertrauen und Verständnis waren von Anfang an da.” Die Zusammenarbeit klappte so gut, dass Prem ihre Betriebshelferin mittlerweile fix angestellt hat. Der Betrieb ist gut ausgelastet. Engpässe bei Handwerkern, Lieferverzögerungen und Brexit- Zollerhöhungen sind nicht die einzigen Herausforderungen, die gemeinsam gemeistert werden. „Wir haben eben erst Möbel zum Polstern selbst abgeholt - aus dem dritten Stock, ohne Lift”, erzählt Prem. Sie ist überzeugt: „Uns hat der Himmel zusammengebracht”.
Betriebshilfe der Wirtschaftskammer Wien
- Kostenlose Hilfe beantragen
- Bei Unfall oder längerer Krankheit
- Bei Schwangerschaft für die Zeit des Mutterschutzes
- Einmalig zur Pflege eines behinderten Kindes
- Voraussetzung ist eine aufrechte Gewerbeberechtigung und die Pflichtversicherung bei der SVA.