Wiedereingliederung nach langem Krankenstand
Seit vier Jahren gibt es die Wiedereingliederungsteilzeit, eine Form der befristetenTeilzeitarbeit, die Arbeitnehmern nach längerer Krankheit die schrittweise Rückkehr in das Berufsleben erleichtert.

Voraussetzungen und Details
Der Arbeitnehmer muss einen Krankenstand von durchgehend mindestens sechs Wochen hinter sich haben und seit mindestens drei Monaten beim Arbeitgeber beschäftigt sein. Die Wiedereingliederungsteilzeit muss spätestens einem Monat nach Ende der Arbeitsunfähigkeit angetreten werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Wiedereingliederungsteilzeit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren diese individuell miteinander. Dafür ist - nach Beratung durch das Beratungsprogramm fit2work - ein Wiedereingliederungsplan zu erstellen und eine schriftliche Vereinbarung über die befristete Reduzierung der Arbeitszeit zu treffen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann dabei um mindestens 25 Prozent und höchstens die Hälfte reduziert werden, und zwar für die Dauer von mindestens einem und höchstens sechs Monaten. Eine durchschnittliche Betrachtung über den gesamten Wiedereingliederungszeitraumist grundsätzlich zulässig. Die Mindest-Wochenarbeitszeit muss aber in jedem Fall zwölf Stunden betragen und das Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Ist es aus arbeitsmedizinischer Sicht sinnvoll, kann die Wiedereingliederungsteilzeit einmalig um einen bis höchstens drei Monate verlängert werden. Beschäftigte erhalten während des Zeitraums ihr aliquotes Entgelt und ein Wiedereingliederungsgeld von der Gesundheitskasse. Abgesehen von der befristeten Herabsetzung der Arbeitszeit wird der bestehende Arbeitsvertrag nicht geändert.
Vorteile für den Arbeitgeber
Qualifizierte Mitarbeiter bleiben dem Betrieb erhalten. Für den Arbeitgeber fallen während der Wiedereingliederungsteilzeit nur aliquotes Entgelt- entsprechend der tatsächlichen Arbeitsleistung) und aliquote Lohnnebenkosten an. Das Modell wirkt zudem präventiv für den langfristigen Erhalt der Arbeitsfähigkeit von Fachkräften und trägt wesentlich zur Mitarbeiterbindung bei.