Wertvolle Tipps für Arbeitgeber
So können Betriebe arbeitsrechtliche Fragestellungen rechtssicher lösen und Folgeprobleme vermeiden.

- Gesetzliche Vorschriften beachten
Bei arbeitsrechtlichen Problemen ist zuerst immer zu prüfen, ob es gesetzliche bzw. kollektivvertragliche Regelungen gibt, mit denen sie sich lösen lassen. Holen Sie rechtzeitig rechtlichen Rat ein, um sicherzugehen, dass die Vorgehensweise richtig gewählt und nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen wird. Eine legale Vorgehensweise erspart einiges an nachträglichen Konflikten bzw. etwaig auftretenden Ansprüchen eines Arbeitnehmers - also auch an Geld. Akzeptieren Sie die gesetzlichen Grundlagen und versuchen Sie nicht, alle Grenzen auszureizen. - Sprechen Sie Klartext
Geben Sie in Ihrem Unternehmen klare, nachvollziehbare Regeln vor, die bei Nichtbefolgen Konsequenzen nach sich ziehen. Das vermeidet Probleme von vornherein. Denn unklar formulierte Regelungen können zu Ihrem Nachteil sein. Entscheidend ist nämlich nicht, was der Unternehmer sich vorstellt oder meint, sondern wie ein unabhängiger Dritter die Erklärung verstehen könnte. Das ist bei allen Vertragserrichtungen und Vereinbarungen zu beherzigen. Gestalten Sie Vorbehalte aus und erstellen Sie bei Fehlverhalten schriftliche Mahnungen. Zur Beweissicherung sind schriftliche Ausfertigungen empfehlenswert, außerdem unterstreichen sie die Wichtigkeit. Sind Missverständnisse entstanden, kann ein Kompromiss angedacht werden. Schlechte Kompromisse sollten Sie allerdings nicht eingehen. - Beendigungserklärungen bestimmt aussprechen
Unterscheiden Sie bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses klar, ob jemand gekündigt oder entlassen wird, und sprechen Sie es dann deutlich aus. Auch hier gilt: Für Beweiszwecke schriftlich festhalten und zum Personalakt geben. Die Abmeldung des Dienstnehmers bei der Sozialversicherung ist erst nach Ende der Kündigungsfrist bzw. bei einer Entlassung nach deren Ausspruch und Zugang vorzunehmen. Aber Achtung: Das Abmelden von der Sozialversicherung alleine beendet nicht das Dienstverhältnis. - Beachtenswert bei Kündigungen
Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, ist bei Kündigungen das betriebsverfassungsrechtliche Vorverfahren zu beachten. Geht es um besonders schutzwürdige Personen, kann eine gerichtliche Zustimmung oder ein festgelegtes Vorverfahren von Nöten sein. - Entlassungen: Unverzüglich, aber dennoch überlegt
Entlassungen müssen unverzüglich ausgesprochen werden. Allerdings sollten Sie nicht übereilt handeln. Um Beweise sichern und den Sachverhalt ausreichend klären zu können, ist eine Freistellung des Dienstnehmers anzudenken. Diese muss sofort nach Bekanntwerden des Fehlverhaltens ausgesprochen werden. Klären Sie den Sachverhalt schnellstens und sichern Sie Beweise, damit die Unverzüglichkeit jedenfalls gewahrt bleibt. Hierfür kommt es immer auf die Umstände im Einzelfall an. Generell sollten Sie rechtlichen Rat einholen. - Vorsicht bei „guten” Tipps anderer
Vertrauen Sie nicht auf kreative Tipps, wie Kosten einzusparen sind - die Missachtung von Gesetz und/oder Kollektivvertrag hat Nachzahlungen und Strafen zur Folge. Setzen Sie vielmehr auf Planungssicherheit und schätzen Sie Kosten richtig ein, die auf Ihr Unternehmen zukommen. Mitarbeiter müssen immer nach den kollektivvertraglichen Regelungen bezahlt werden - und nicht nach Leistung. - Gute Rechtskenntnis schützt
Schenken Sie Gerüchten, wonach das Arbeitsrecht kompliziert, realitätsfern und teuer ist, nicht zu viel Aufmerksamkeit. Falsch ist auch die Ansicht, dass Arbeitgeber in einem Rechtsstreit generell schlechte Karten haben. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass das Arbeitsrecht (=gesetzliche Regelungen und kollektivvertragliche Bestimmungen) eingehalten wird. Eine gute Rechtskenntnis schützt vor Forderungen, die durch Unkenntnis oder Missachtung des Arbeitsrechts entstehen. Zudem kann eine vollständige und nachvollziehbare Beweissicherung - z.B. schriftliche Arbeitsverträge, schriftliche Übergabebestätigungen, schriftliche Verwarnungen - in einem Rechtsstreit den Ausschlag geben.
Tipp!
Die Wirtschaftskammer Wien veranstaltet regelmäßig kostenlose Basisworkshops zum Arbeitsrecht. Nächster Termin: 13. Dezember, 9 bis 11 Uhr (Anmeldung)