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Wenn der Arbeitnehmer den sofortigen Austritt erklärt

Von jetzt auf gleich die Arbeit hinschmeißen - unter welchen Umständen Mitarbeiter das können und welche rechtlichen Folgen daraus erwachsen. 

Mann zeigt auf Frau
© Robert Kneschke/Shutterstock

Ein vorzeitiger Austritt ist die sofortige, fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer. Das kann mündlich, schriftlich oder durch eine schlüssige Austrittserklärung - ein Verhalten, das keinen berechtigten Zweifel an der Absicht zulässt - erfolgen. Achtung: Unbegründetes Fernbleiben von der Arbeit ist keine schlüssige Austrittserklärung.

Inhalt und Form

Es gibt für den vorzeitigen Austritt keine Inhalts- oder Formvorschriften. Ob der Arbeitnehmer die Schriftform wählt, obliegt ihm. Der Arbeitgeber sollte jedoch aus Beweisgründen auf einer schriftlichen Austrittserklärung des Arbeitnehmers bestehen. Spätere Differenzen werden so von vornherein vermieden. 

Ob der Arbeitgeber dem vorzeitigen Austritt zustimmt oder nicht, ist unerheblich - es handelt sich dabei um eine einseitige Willenserklärung des Arbeitnehmers. Allerdings kann dieser die Austrittserklärung nicht wieder einseitig zurücknehmen, dafür braucht er die Zustimmung des Arbeitgebers.

Austrittsgründe

Der vorzeitige Austritt kann aus berechtigten oder aus unberechtigten Gründen erfolgen. Für Angestellte sind die berechtigten Gründe im Angestelltengesetz demonstrativ (beispielhaft) angeführt, für Arbeiter sind sie in der Gewerbeordnung taxativ (vollständig) aufgezählt. Dasselbe gilt für Lehrlinge (siehe Kasten rechts). 

Die beiden häufigsten Fälle für einen berechtigten vorzeitigen Austritt sind, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit nicht ohne gesundheitlichen Schaden fortsetzen kann oder wenn ihm der Arbeitgeber wesentliche Entgeltbestandteile vorenthält. 

Die Folgen

1. Berechtigter vorzeitiger Austritt

In diesem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf alle Entgeltbestandteile, die ihm zustehen würden, wenn ihn der Arbeitgeber unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine gekündigt hätte (Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung, anteilige Sonderzahlungen, Abfertigung). 

2. Unberechtigter vorzeitiger Austritt

Der Arbeitnehmer erhält das Entgelt bis zum Tag des vorzeitigen Austritts, anteilige Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung (Grundlage: Jahresurlaub von vier Wochen anstelle von fünf bzw. sechs Wochen). Arbeiter-KVs können den Entfall der anteiligen Sonderzahlungen vorsehen. Hat der Arbeitnehmer mehr Urlaub konsumiert als ihm im laufenden Jahr anteilig zusteht, muss er das Urlaubsentgelt für die zu viel konsumierten Tage zurückerstatten. 

Ist dem Arbeitgeber aus dem vorzeitigen Austritt nachweislich konkreter Schaden entstanden, kann er Schadenersatzansprüche stellen. In der Praxis ist das aber oft schwierig. Daher ist zu überlegen, schon im Dienstvertrag für diesen Fall eine Konventionalstrafe festzulegen. 


Das gilt für Lehrlinge

Für Lehrlinge sind die Gründe für einen berechtigten vorzeitigen Austritt im Berufsausbildungsgesetz taxativ (umfassend) aufgelistet. Der vorzeitige Austritt eines Lehrlings bedarf der Schriftform, bei Minderjährigen müssen auch die Erziehungsberechtigten zustimmen. 
Lehrlinge können gemäß OGH-Entscheid keinen unberechtigten vorzeitigen Austritt erklären, d.h., liegt kein berechtigter Austrittsgrund vor, bleibt das Ausbildungsverhältnis aufrecht.

 

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