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Weniger Steuern, mehr Förderungen

Langjährige Forderungen der Wirtschaftskammer Wien – wie die Abschaffung der kalten Progression - wurden 2022 erreicht. Außerdem gibt es mehr Geld für Investitionen. Ein Überblick.

Steuern
© wkw

 

Wie können Unternehmen steuerlich bestmöglich entlastet und Wachstum in Österreich unterstützt werden? Auf diese Frage gibt das umfassende Steuerprogramm der Wirtschaftskammer Wien Antwort - es wurde 2022 in überarbeiteter Form neu veröffentlicht. Und darin finden sich gleich mehrere Forderungen, die im Zuge der Steuerreform der Bundesregierung erfüllt wurden. Etwa die Abschaffung der kalten Progression, die seit Jahrzehnten verlangt und mit dem heurigen Jahr Wirklichkeit wurde; ab sofort wachsen die Steuerstufen mit der Teuerung mit. Zudem sinkt der Einkommensteuertarif weiter - heuer wird die dritte Steuerstufe von 42 Prozent auf 40 Prozent reduziert. Auch die Körperschaftsteuer sinkt – heuer auf 24 Prozent und 2024 auf 23 Prozent. Dazu gibt es eine weitere Entlastung bei den Lohnnebenkosten der Arbeitgeber - in vielen Fällen kann schon heuer der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von 3,9 Prozent auf 3,7 Prozent reduziert werden. Gestiegen ist dafür die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter - von 800 Euro auf 1000 Euro; die sofortige Absetzbarkeit bei diesen Anschaffungen entlastet viele Betriebe. Angehoben wurde auch die Grenze für die Kleinunternehmer-Pauschalierung; wer diese von der WK Wien entwickelte und mit 2020 erreichte alternative Methode zur Gewinnermittlung nutzt, kann dies ab heuer bis zu einem Jahresumsatz von 40.000 Euro tun (bisher 35.000 Euro). Ganz neu ist der Investitionsfreibetrag – ein von der WK Wien geforderter und 2022 durch gesetzter Anreiz für betriebliche Investitionen zu Unterstützung der Konjunktur. Eine lange Liste an Anschaffungen wird nun mit zehn bzw. 15 Prozent der Kosten im Anschaffungsjahr gefördert. Wichtiges Fördergeld gibt es auch für exportorientierte Betriebe: Die Internationalisierungsoffensive go-international wird ab April 2023 - inhaltlich verbessert - verlängert. Auch bei den Gebrauchsabgaben der Stadt Wien gibt es Erleichterungen. So fällt seit heuer einiges nicht mehr unter die Abgabenpflicht - etwa Portale und Ladenvorbauten, Markisen, Vordächer und Lichtschächte. Andere Gebrauchsabgaben wurden auf Basis des Wiener Valorisierungsgesetzes jedoch an die Inflation angepasst.

Unterstützung auf Wienerisch

Die enge Zusammenarbeit der Wirtschaftskammer Wien mit der Stadt Wien trägt in vielen Bereichen Früchte, auch bei den Förderungen für Wiener Unternehmen. So wurde die gemeinsame Kreditaktion angesichts der schwierigen Liquiditätslage in vielen Betrieben deutlich verbessert - mit einem höheren Kreditrahmen, niedrigeren Zinsen und einer längeren Laufzeit. Die WK Wien hat außerdem ihren Betriebsübernahmezuschuss fast verdoppelt und die Richtlinien für ihren Unterstützungsfonds adaptiert. Deutlich verbessert wurde auch die Betriebshilfe - eine gemeinsame Unterstützung von WK Wien und Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) für Kleinstbetriebe, die wegen eines Unfalls, einer Krankheit oder einer Schwangerschaft bzw. Geburt vorübergehend einen „Ersatzunternehmer” brauchen. Frisches Geld für Taxiunternehmen bringt die neue Wiener E-Taxi-Förderung, die durch die finanzielle Unterstützung der elektrischen Fahrleistung den Umstieg auf rein elektrisch erleichtert; die Beratung und Abwicklung der sieben Millionen Euro Förderung der Stadt Wien läuft über die WK Wien. Neu ist auch die Energieeffizienzförderung der Stadt Wien, die vor allem für kleinere Wiener Betriebe konzipiert ist;über die Wirtschaftsagentur Wien stehen hier weitere zehn Millionen Euro für Wiener Betriebe zur Verfügung. Nicht zuletzt wurde auch die Wiener Nahversorgungsförderung völlig neu gestaltet; sie ersetzt die bisherige Förderung für die Einkaufsstraßenvereine. Die Mittel wurden auf 3,5 Millionen Euro aufgestockt.

 

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