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Tipps zum Steuersparen vor dem Jahresende

In den letzten Wochen des Jahres können viele Unternehmen mit gezielten Maßnahmen ihre Steuerlast noch reduzieren. Denn am 32. Dezember ist es dafür zu spät. Ein Überblick.

Steuern sparen
© Aaron Amat /Fotolia

Wer kann, der sollte auch - nämlich Steuern sparen. Das geht beispielsweise, indem man die Bemessungsgrundlage für die Gewinnbesteuerung reduziert.

  • Geeignet sind dafür etwa Investitionen in größere Anschaffungen, für die man im aktuellen Geschäftsjahr ein halbes Jahr Abschreibung vorsehen und oft auch den Gewinnfreibetrag nutzen kann.
  • Auch Steuer-Vorauszahlungenfür für das kommende Jahr können heuer noch sinnvoll sein, ebenso betriebliche Spenden bis zehn Prozent des aktuellen Jahresgewinns.
  • Auch Sponsorbeiträge sind steuerlich absetzbar, wenn es dafür eine angemessene Gegenleistung in Form von Werbung gibt.
  • Heuer noch gewinnmindernd vorauszahlen kann man zudem voraussichtliche Nachzahlungen an die Sozialversicherung.
  • Wer Pauschalierungen zur Gewinnermittlung nutzen darf, sollte prüfen, ob dies für ihn sinnvoller ist als jene rein nach den Ausgaben.
  • Und umsatzsteuerliche Kleinunternehmer können nachrechnen, was für sie aktuell wichtiger ist: Günstiger sein, weil man keine Umsatzsteuer verrechnen muss, oder bei den Ausgaben vorsteuerabzugsfähig sein.
  • Immer wieder überdenken sollte man auch die Rechtsform des Unternehmens, denn mit den Jahren kann eine Änderung - etwa die Gründung einer GmbH - steuerlich sinnvoll sein. Für GmbHs ist bis Jahresende noch die Gruppenbesteuerung möglich.
  • Wer Mitarbeiter hat, kann noch weitere Maßnahmen setzen, um Steuern zu sparen. So kann eine steuerfreie Teuerungsprämie ausgezahlt werden, steuerliche Vorteile haben auch Öffi-Tickets für Mitarbeiter, Essensbons, Beiträge zum Home-Office, Betriebsausflüge, Mitarbeiterrabatte, zinsfreie Darlehen an Mitarbeiter und die Mitarbeitergewinnbeteiligung.
  • Nicht zuletzt sollten Unternehmer auch als Privatperson ihre Möglichkeiten nutzen. So reduzieren Verlustbeteiligungen die Steuerlast, auch Substanzverluste beim Kapitalvermögen können anrechenbar sein. Auf private Sonderausgaben, Gesundheitskosten und den Familienbonus sollte nicht vergessen werden.
Tipp!
Details zu Steuerspartipps aus der Praxis finden Sie in der Broschüre TPA: Steuerspartipps 2022

 

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