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Streit vor Gericht muss nicht sein: Es gibt Alternativen

Für Unternehmen in Österreich ist das klassische Gerichtsverfahren die bekannteste Form der Streitbeilegung. Eine Alternative dazu sind Schiedsverfahren. Ein Überblick.

Alternative: Ein Streit wird ohne Richter, dafür durch Mediation beigelegt.
© fizkes/Shutterstock Alternative: Ein Streit wird ohne Richter, dafür durch Mediation beigelegt.

Unternehmer denken bei rechtlichem „Streit” sofort an ein Verfahren vor Gericht. Dies ergab ein Studienprojekt unter der Leitung von Rechtsanwältin Lisa Beisteiner (Rechtsanwaltskanzlei Zeiler Floyd Zadkovich) und Christian Koller (Universität Wien) zum Thema „Streitbeilegung in Österreich”. Umso überraschender ist der, in den letzten Jahren feststellbare, Rückgang an Zivilprozessen. Mögliche Ursache könnte das immer breiter werdende Angebot an Alternativen zur Prozessvermeidung sein.

Hier eine Übersicht an Streitbeilegungsalternativen, die Sie vor der nächsten Vertragsverhandlung in Erwägung ziehen können

  • Schlichtungsverfahren (wenn der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist),
  • Mediationsverfahren,
  • Schiedsverfahren,
  • Schiedsgutachten,
  • Arb-Med-Arb-Verfahren (Kombination eines Mediations- und Schiedsverfahrens),
  • Adjudikationsverfahren (maßgeschneidert für die Baubranche).

Bei der Entscheidung, welche Methode in einem Vertrag vorgesehen werden könnte, spielen unter anderem die Möglichkeit der internationalen Vollstreckbarkeit und die Höhe der Verfahrenskosten eine große Rolle. Die Vollstreckung nationaler Gerichtsurteile kann im Ausland nicht immer gewährleistet werden, da beispielsweise mit dem betreffenden Staat dahingehend kein Abkommen besteht. In diesem Fall bietet ein Schiedsverfahren den großen Vorteil der internationalen Durchsetzbarkeit.

1. Schiedsinstitution VIAC

Das VIAC (Vienna International Arbitral Centre) der Wirtschaftskammern Österreich ist eine internationale Schiedsinstitution, die während eines Schiedsverfahrens prozessbegleitend tätig wird (Zustellung von Schriftsätzen, Ersatzbestellung von Schiedsrichtern, Bereitstellung von Infrastruktur etc.). Das Schiedsgericht ist kein staatliches Gericht, seine Zuständigkeit ergibt sich aus der Vereinbarung der Parteien. Im Unterschied zum gerichtlichen Verfahren sind die Parteien beim flexibleren Schiedsverfahren die „Herren des Verfahrens”. Die Vorteile liegen darin, dass die Parteien beispielsweise die Schiedsrichter selbst wählen, über die Verfahrensgestaltung und das anwendbare Recht entscheiden, die Verfahren vertraulich sind und die Parteien unter Umständen mehr Einfluss auf die Dauer des Verfahrens nehmen können. Einer der wesentlichen Vor- und gleichzeitig Nachteile ist, dass es kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts gibt. Eine Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof ist nur in besonders schwerwiegenden Fällen möglich. Sowohl im Zivil- als auch im Schiedsverfahren richten sich die Verfahrenskosten nach der Höhe des Streitwertes, sodass eine pauschale Gegenüberstellung nicht möglich ist. Wenn Sie für ein bestimmtes Vertragsverhältnis abwägen wollen, ob eine Schiedsklausel sinnvoll wäre, unterstützt der Kostenrechner des VIAC bei der Errechnung der geschätzten Kosten des Schiedsverfahrens.

2. Mediationsverfahren

Die Mediation soll die Möglichkeit der Kommunikationsförderung durch ausgebildete Mediatoren ermöglichen. Die streitenden Parteien sollen gemeinsam im beiderseitigen Interesse an der Schaffung von Lösungen arbeiten, bevor es überhaupt zur gerichtlichen Konfrontation kommt. Der Erhalt einer zukünftigen Geschäftsbeziehung steht dabei im Vordergrund, weshalb keine Entscheidung ohne die Zustimmung der Parteien möglich ist. Die Kosten des Verfahrens sind vom Streitwert unabhängig, sie richten sich nach den Honorarsätzen der Mediatoren. Sollte die Mediation erfolglos sein, bleiben die Ansprüche weiterhin gerichtlich durchsetzbar.

3. Vergleich im Zivilprozess

Auch im Zivilprozess wird vor allem in der ersten Tagsatzung von Seiten des Gerichts eine Einigungsmöglichkeit (sog. Vergleichsversuch) angeregt, sodass auch hier zur Vermeidung weiterer Prozesskosten ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen werden kann. Tipp: Wird der Vergleich in der ersten Gerichtsverhandlung abgeschlossen, so reduziert sich die Pauschalgebühr (Gerichtsgebühr) um die Hälfte.


Tipp!

Tipps für die Vertragsgestaltung

  • Denken Sie in verschiedene Richtungen: Wo lauern Abwicklungsschwierigkeiten? Ziehen Sie im Zweifel anwaltlichen Rat bei.
  • Formulieren Sie Vertragsklauseln präzise.
  • Verwenden Sie Musterklauseln des VIAC.
  • Bei internationalen Vertragspartnern: Vereinbaren Sie das auf das Rechtsverhältnis anwendbare Recht im Vorfeld.

 

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