So finden Unternehmen den richtigen Transportpartner
Suchen Betriebe einen Transportpartner für Übersiedlung oder Warentransporte, sind Seriosität und Qualität gefragt. Eine Checkliste hilft bei der Auswahl.

Gerade bei Übersiedlungen machen immer wieder unseriöse Anbieter von sich reden, die unsachgemäß arbeiten oder gar ihre Kunden finanziell schädigen. Seriosität und Kompetenz sind bei der Wahl eines Transportpartners daher wichtige Kriterien. Das gilt für Konsumenten ebenso wie für Unternehmen, die einen verlässlichen Transportpartner für Warentransporte oder Umzüge suchen. Grundsätzlich gilt: Der Preis sollte nicht das einzige Auswahlkriterium sein. Vielmehr ist bei extrem billigen Angeboten eher Skepsis angebracht. Eine Checkliste der Fachgruppe Kleintransporteure liefert wichtige Anhaltspunkte für die Auswahl:
Vor der Angeboterstellung zu prüfen
- Weist die Firma unternehmenstypische Eigenschaften auf? Firmenanschrift, Rechtsform und Umsatzsteueridentifikationsnummer/ATU-Nummer sollten bekannt sein.
- Gibt es eine Firmenwebsite, wie aussagekräftig ist diese? Sind Firmenstandort, Kontaktdaten und Geschäftszeiten angeführt?
- Ist die Firma im Transporteure A-Z der Wirtschaftskammer (firmen.wko.at/suche_transporteure-a-z) angeführt?
Bei Kontaktaufnahme zu erfragen
- Wird eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung zur Erstellung des Kostenvoranschlags durchgeführt?
- Stellt der Unternehmer ein schriftliches Angebot?
Vor Auftragserteilung zu klären
- Leistungsvolumen: Welches Fahrzeug und wie viele Personen werden eingesetzt?
- Preis: pauschal oder Stundenlohn? Wird bar oder per Überweisung bezahlt?
- Führt der Unternehmer den Transport selber durch? Wer verpackt das Transportgut?
- Sind allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorhanden?
- Wie sieht es mit vorhandenen Versicherungen aus (Art, was decken sie wie hoch ab)?
- Haftung bei Schäden
Beim Umzug/ Transport zu beachten
Weist das Fahrzeug unternehmens- oder branchenspezifische Eigenschaften auf, wie z.B. die Firmenaufschrift? Wiener Anbieter haben im Fahrzeugkennzeichen überdies die Buchstaben KT bzw. KP als Endung (bei Kfz bis 3,5 Tonnen) oder ein GT (bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen). Wird der unverbindliche Kostenvoranschlag überschritten, so gilt: Beträchtliche Überschreitungen müssen dem Kunden angezeigt werden. Dieser kann dann zwischen Ausführung und Vertragsrücktritt wählen.
Im Schadensfall
Sichtbare Schäden müssen umgehend, äußerlich nicht sofort erkennbare Schäden so rasch wie möglich dem Transporteur gemeldet werden - am besten schriftlich. Eventuell dazu vereinbarte Fristen sind zu beachten. Es sollte schon vorab geklärt werden, ob im Schadensfalls ein Vertreter des Unternehmens den Schaden besichtigt.