So einfach kann Gründen sein
Bis Ende des Jahres besteht noch die Möglichkeit der vereinfachten GmbH-Gründung. Ein-Personen-GmbH können so einfacher, günstiger und vor allem schneller gegründet werden.

Anders als bei der „traditionellen” Gründung, ermöglicht die vereinfachte GmbH-Gründung, die es nun seit 2018 und voraussichtlich nur noch bis Jahresende gibt, eine Gründung ohne Mitwirkung eines Notars oder Rechtsanwalts. Der große Vorteil der vereinfachten Gründung besteht in der Schnelligkeit. Sind alle Unterlagen vollständig und korrekt, dauert das Eintragungsverfahren nur ca. fünf Tage. Um den Ablauf nicht zu verzögern, gilt es Fehlern möglichst vorzubeugen. Damit die rasche Eintragung tatsächlich funktioniert, hier die wichtigsten Tipps zusammengestellt basierend auf den bisherigen Erfahrungswerten der vereinfachten GmbH-Gründung.
Firmenbuchanmeldung
Bevor der Gründer sein Kreditinstitut aufsucht, hilft ein Blick in das Unternehmensserviceportal (USP). Dort kann eingesehen werden, welche Kreditinstitute das Service der vereinfachten GmbH Gründung anbieten. Die Kreditinstitute spielen eine wesentliche Rolle, weil diese dafür zuständig sind, die Musterzeichnung, eine Kopie des Lichtbildausweises sowie die Bankbestätigung über die Einzahlung der Stammeinlage, an das Firmenbuchgericht zu übermitteln. Achtung: Die Firmenbuchanmeldung muss binnen zwei Wochen ab Ausstellung der Bankbestätigung beim Firmenbuchgericht einlangen. Sowohl die Errichtungserklärung als auch die Firmenbuchanmeldung werden im USP nach Eingabe der erforderlichen Angaben (z.B. Firmenwortlaut, Sitz der Gesellschaft, Zustellanschrift, etc.) automatisiert erstellt und im Anschluss elektronisch an das zuständige Firmenbuchgericht übermittelt. Eine potenzielle Fehlerquelle birgt hier das Nichtanführen des Rechtsformzusatzes (GmbH, GesmbH, Gesellschaft mbH, Ges.m.b.H., etc.). Künftig wird darauf aber auch im EDV-Formular explizit hingewiesen, sodass nicht darauf vergessen werden kann.
Richtiger Firmenwortlaut
Bei der Auswahl des korrekten Firmenwortlautes gilt es ebenfalls einiges zu beachten. Es ist ratsam, sich vorab genau über die Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft, das Irreführungsverbot und die Ausschließlichkeit der Firma zu informieren, um sich so später Überarbeitungszeit zu sparen. Entsprechende Informationen zu diesen Themen sind auch im Unternehmensserviceportal sowie in den Broschüren der WKO zu finden. Auch die Rechtsexperten der Wirtschaftskammer (WK) Wien stehen für eine detaillierte Beratung zum Firmenwortlaut gerne zur Verfügung.
Verbesserungsaufträge
Bei mangelhaften oder fehlenden Unterlagen kann es zu einem Verbesserungsauftrag kommen. Diesem ist eine Erläuterung des Fehlers sowie eine genaue Anleitung zur Mangelbehebung beigelegt. Das Firmenbuchgericht stellt dem Gründer den Verbesserungsauftrag postalisch zu. Dieser muss dafür sorgen, dass die verbesserten bzw. fehlenden Unterlagen dem zuständigen Firmenbuchgericht übermittelt werden. Eine Zustellung über das USP ist derzeit noch nicht möglich, der Gründer kann sich aber, um Zeit zu sparen, für die E-Zustellung registrieren. Während dieses ganzen Vorgangs sollte man unbedingt auf die vorgegebenen Fristen achten.
Vor einer Gründung wird nahegelegt, dass man sich im Vorhinein gut überlegen sollte, ob eine GmbH und die damit verbundenen Pflichten, die richtige Rechtsform ist, denn eine formfreie Löschung ist nicht möglich und die Auflösung einer GmbH ist mit erheblichen Kosten verbunden. Ebenso sollte beachtet werden, dass eine GmbH erst ab bestimmten Umsatz- und Ertragshöhen steuerlich von Vorteil ist.
Einfache Gründung läuft aus
Die Regelung der vereinfachten elektronischen GmbH-Gründung läuft mit Ende diesen Jahres aus. Die WK Wien fordert die unbefristete Verlängerung. Außerdem soll es künftig möglich sein, dass Unternehmer, die die vereinfachte GmbH-Gründung nutzen, das volle Stammkapital einzahlen.
Schritte und Fristen
- Einzahlung der Stammeinlage beim Kreditinstitut
- Bankbestätigung, Musterzeichnung, etc. werden an das Firmenbuch übermittelt
- Identifizierung im USP
- Der Eintragungsantrag und die Errichtungserklärung werden elektronisch an das Firmenbuch gesendet, Achtung: Die Firmenbuchanmeldung muss innerhalb von zwei Wochen ab Ausstellung der Bankbestätigung einlangen!
- Bei einem Verbesserungsauftrag müssen die verbesserten Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist eingebracht werden.