Sie fragen, wir antworten: Darf ich im Marketing Glücksspiele durchführen?
Tausende Wiener Unternehmer lassen sich von den Experten der Wirtschaftskammer Wien beraten. Ein Auszug der aktuellen Fragen.

Wirtschaftsrecht
- Wer darf in Österreich Glücksspiele durchführen?
Das Recht zur Durchführung von Glücksspielen in Österreich ist dem Bund vorbehalten (Glücksspielmonopol). Zur Erlangung einer Konzession müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Bestimmte Formen des sogenannten „kleinen” Glücksspiels (um geringe Einsätze) sind vom Monopol ausgenommen. Für deren Durchführung benötigt man keine Bewilligung nach dem Bundesgesetz. In diesen Regelungsbereich fallen z.B. Glücksspiele, die nicht als Ausspielung durchgeführt werden, Ausspielungen um geringen Einsatz, bei denen Sachpreise ausgespielt werden (Kirtagsglücksrad) oder kleine Ausspielungen (Tombola, Glückshäfen, Juxausspielungen). - Nicht zu den Glücksspielen gehören Spiele, bei denen Gewinn und Verlust von der Geschicklichkeit (oder Kraft) des Spielers abhängen. Das sind Spiele bei denen es weniger auf den Zufall als auf Berechnung, Kombinationsgabe oder Routine des Spielers ankommt (z.B. Bridge, Schnapsen, Schach).
- Wodurch unterscheiden sich Gewinnspiele oder Preisausschreiben von Glücksspielen?
Wenn nur die Beantwortung einer Frage oder das Absenden einer Teilnahmekarte genügt - es sich also um keine entgeltlichen Glücksspiele handelt - sind Gewinnspiele und Preisausschreiben erlaubt. Wird jedoch der Kauf einer Ware vorausgesetzt und für die Waren ein höherer Preis verlangt oder erfolgt die Spielteilnahme über eine Telefon-Mehrwertnummer so bedarf die Durchführung einer Konzession nach dem Glücksspielgesetz.
Steuerrecht
- Sind Glücksspiele abgabepflichtig?
Ja. Glücksspiele unterliegen der Glücksspielabgabe. Auch unentgeltliche Preisausschreiben sind abgabepflichtig (allerdings gibt es eine Bagatellgrenze). Ausgenommen sind Warenausspielungen um geringen Einsatz, Kleinausspielungen im Sinne von Glückshäfen, Juxausspielungen und Tombolaspielen und das „kleine Wirtshauspoker“. - Sind Gewinne aus Glücksspielen zu versteuern?
Lotteriegewinne und Gewinne aus Preisausschreiben, bei denen für die Vergabe der Preise die Auslosung der Gewinner unter zahlreichen richtigen Einsendungen maßgebend ist (Kreuzworträtsel und dergleichen) unterliegen nicht der Einkommensteuer, weil sie nicht als Einkünfte gelten. - Dasselbe gilt für Preise, die durch den Einsatz von Allgemeinwissen erzielt werden (z.B. bei einem Fernsehquiz).
Geweberecht
- Welche Voraussetzungen brauche ich, um ein Gewerbe anzumelden?
Voraussetzung für die Ausübung eines Gewerbes durch eine natürliche Person ist ihre Eigenberechtigung. Sie tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit) ein, es sei denn, für eine Person ist ein Erwachsenenvertreter bestellt worden. Fehlt diese Eigenberechtigung, kann eine Gewerbeberechtigung nur ausnahmsweise im Zusammenhang mit einer Erbschaft (z.B. auf Grund eines Fortbetriebsrechtes oder als Erbe von mehr als 50 Prozent eines Gewerbebetriebs) erlangt werden. In einem solchen Fall muss der gesetzliche Vertreter der nicht eigenberechtigten Person das Gewerbe anmelden und auch einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. - Kann ein Verein ein Gewerbe anmelden?
Vereine können ein Gewerbe erst nach Erlangung ihrer Rechtspersönlichkeit anmelden. Der Verein erhält vier Wochen ab Einlangen der Anzeige der Vereinserrichtung bei der Vereinsbehörde Rechtspersönlichkeit, sofern nicht bescheidmäßig anderes entschieden wird. Sie müssen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Dieser muss entweder ein im Vereinsregister eingetragenes vertretungsbefugtes Vorstandsmitglied, oder ein zumindest zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Unternehmen des Vereines beschäftigter, voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sein.