Schilder-Kontrollen in Favoriten gestartet
Für Werbeschilder muss man in Wien Gebrauchsabgabe bezahlen. Nun sind im 10. Bezirk Kontrolleure der Stadt unterwegs, die genau überprüfen, ob sie rechtmäßig aufgehängt wurden und ob für sie auch Abgaben bezahlt werden. Was Unternehmer zu beachten haben.
Im 2. Bezirk waren die Kontrolleure der Stadt Wien schon wochenlang unterwegs, ebenso im 4. und im 5. Bezirk. Nun dokumentiert die Stadt im 10. Bezirk, wie Unternehmer den öffentlichen Raum nutzen. Denn für Werbeschilder, aber auch für Scheinwerfer, Klimageräte, Markisen oder Warenpräsentationen zahlt man in Wien Gebrauchsabgabe. Außerdem darf der öffentliche Raum nur dann genutzt werden, wenn das von der Stadt vorher genehmigt wurde.Die Wirtschaftskammer Wien empfiehlt daher den ansässigen Unternehmen zu prüfen, ob sie in irgendeiner Weise den öffentlichen Raum nutzen und das so bewilligt wurde. Wenn das der Fall ist, sollten die - aufbewahrungspflichtigen - Bescheide der MA 46 den kontrollierenden Beamten bei einer etwaigen Kontrolle vorgelegt werden. Wurde auf den Antrag für Werbeschilder, Scheinwerfer oder die Warenausräumung vergessen, sollte man der Aufforderung der MA 46 nachkommen und eine Bewilligung einholen. Es kann dabei auch vorkommen, dass die Behörde für das laufende und für frühere Jahre (maximal fünf Jahre) die Abgabe nachverrechnet, was teuer werden kann.
Ob man für ein genehmigtes Schild im öffentlichen Raum bezahlen muss oder nicht, ist unterschiedlich geregelt
Besonders problematisch ist es, wenn die montierten Werbungen oder Geräte so nicht bewilligt werden können - etwa wenn schon zu viele Schilder an der Fassade sind oder das Schild nicht im Nahbereich des Geschäfts hängt. In solchen Fällen ist es wahrscheinlich, dass man die bereits montierten Gegenstände anpassen oder demontieren muss. Ob man für ein genehmigtes Schild im öffentlichen Raum bezahlen muss oder nicht, ist unterschiedlich geregelt: Ein unbeleuchtetes Schild muss lediglich angezeigt werden, es ist aber abgabenfrei. Ein selbstleuchtendes Schild ist hingegen abgabenpflichtig. In der Größe eines Quadratmeters kostet es mindestens 100 Euro pro Jahr. Bei einem angestrahlten Schild sind die Scheinwerfer zu bezahlen, das Schild aber nicht. Scheinwerfer kosten 30 Euro pro Stück pro Jahr.
Frei stehende Werbeständer auf Gehsteigen sind in Wien gänzlich verboten. Seit 1980 regelt eine eigene Verordnung das Verbot von A-Ständern, Dreieckständern, Beachflags etc. auf öffentlichen Wegen in Wien. Illegal aufgestellte Werbeständer werden von der Stadt Wien regelmäßig kostenpflichtig entfernt. Eine Warenausräumung ist nach Genehmigung hingegen erlaubt. Für sie verrechnet die Stadt rund 18 Euro pro Quadratmeter.