Routine-Überprüfungen ausgesetzt
Um die heimischen Betriebe zu entlasten, werden reguläre Betriebsanlagenüberprüfungen ab sofort bis 2021 ausgesetzt. Eine Forderung der WK Wien wird damit umgesetzt.

Aufgrund der aktuellen Krisensituation kämpfen viele Betriebe um ihre wirtschaftliche Existenz. Im Hinblick auf betriebsanlagenrechtliche Themen wie regelmäßige Betriebsanlagenprüfungen gibt es nun ein Entgegenkommen seitens der Behörden und Amtssachverständigen. Ab sofort werden die ordentlichen und regelmäßigen Betriebsanlagenprüfungen bis 2021 ausgesetzt. Einer aktuellen Einschätzung zufolge fallen damit heuer mehrere tausend Überprüfungen aus. Eine Forderung der Wirtschaftskammer (WK) Wien, den Mehraufwand zu reduzieren, der durch diese Überprüfungen für die Betriebe entsteht, wird damit umgesetzt. "Wir wollen die Unternehmer freispielen von aufwändigen Bürokratieakten. Denn jetzt müssen sich die Unternehmer auf ihr Kerngeschäft und die Rettung ihres Betriebes konzentrieren können", betont Alexander Biach, Standortanwalt aus der WK Wien.
Wann trotzdem kontrolliert wird
Zwar werden die regulären Überprüfungen für dieses Jahr ausgesetzt, unter folgenden Voraussetzungen können die Magistratischen Bezirksämter aber trotzdem Betriebsanlagenüberprüfungen vornehmen:
Sofern eine Überprüfung durch ein Gesetz oder eine Verordnung zwingend vorgeschrieben ist (z.B. bei gefährlichen Anlagen oder Überprüfungen gemäß Bäderhygienevorschriften).
Aus Anlass von Beschwerden (z.B. Beschwerden von Anrainern).
Wir wollen die Unternehmer freispielen von aufwändigen Bürokratieakten.
T 01 51 450 -1010
W wko.at/wien/betriebsanlagen