Neuer Reparaturbonus bringt Vorteile für Wiener Gewerbebetriebe
Reparieren statt wegwerfen – Bundesreparaturbonus als Anreiz für Wirtschaft und Konsumenten – Smodics-Neumann: „Wichtige Aktion für Wiener Betriebe“

Mit 26. April 2022 startete der Reparaturbonus. Seitdem können alte bzw. kaputte Elektrogeräte kostengünstig repariert werden. Wer seine Elektrogeräte reparieren lässt, erhält bis zu 200 Euro als Reparaturbonus. Teilnehmende Wiener Betriebe sind als Reparaturbonus-Betriebe gekennzeichnet.
„Ich freue mich über die Einführung des Bundesreparaturbonus, um hier wichtige Schritte für die Umwelt zu setzen und sehe auch eine gute Möglichkeit für die Unternehmen, ihr Geschäftsfeld zu erweitern. Besonders wichtig war mir in der Ausgestaltung, dass hier alle Gewerbebetriebe der Elektrobranche die Möglichkeit haben, beim Umweltschutz mitzuhelfen.“
Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von fast allen Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in Privathaushalten in Verwendung sind, also solche mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen – wie zum Beispiel Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Haarföhne, Fernsehgeräte, Hi-Fi-Anlagen, Smartphones, Notebooks, E-Bikes, Blutdruckmessgeräte, aber auch Bohrmaschinen und Hochdruckreiniger. Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile wie ein defektes Rad eines Staubsaugers fallen unter den Reparaturbonus. Nicht gefördert werden allerdings beispielsweise Gasherde, Benzinrasenmäher oder Notstromaggregate.
Was müssen Sie tun, um am Reparaturbonus teilzunehmen?
Voraussetzung dafür ist eine Niederlassung in Österreich, sowie eine Gewerbeberechtigung in den Bereichen:
- Elektrotechnik
- Gas- und Sanitärtechnik
- Lüftungstechnik
- Heizungstechnik
- Kälte- und Klimatechnik
- Mechatronik oder Kommunikationselektronik
- Bandagisten
- Orthopädietechnik
- Hörgeräteakustik
- Kraftfahrzeugtechnik (Autoradios, GPS
- Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger (E-Gitarren)
- Uhrmacher
- Orgelbauer
- Harmonikamacher
- Klaviermacher
- Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger
- Holzblasinstrumenteerzeuge
- Blechblasinstrumenteerzeuger (§ 94 Z 52 GewO
- Metalltechnik (§ 94 Z 59 GewO)
Folgende freie Gewerbe können am Reparaturbonus teilnehmen
- Austausch von Standardindustriekomponenten von Personalcomputer
- Wartung von Akkumulatoren und Austausch von Zellen
- Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
- Fahrradtechnik
Monatliche Auszahlung nach Registrierung
Nach erfolgter Registrierung werden Ihr Firmenname und ihre Kontaktdaten auf reparaturbonus.at angezeigt und Kunden können nach Ihrem Betrieb suchen. Wenn Sie ein Mitglied eines österreichischen Reparaturnetzwerks oder des Reparaturführers sind, dann wird dort Ihre Teilnahme als Partnerbetrieb des Reparaturbonus voraussichtlich ebenfalls angezeigt werden. Sobald ein Kunde einen Bon bei Ihnen einlösen möchte, können sie die Gültigkeit des Bons über reparaturbonus.at prüfen. Die Refundierung der Förderbeträge für die von Ihnen durchgeführten Reparaturen, beantragen Sie ebenfalls dort. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich monatlich.
Privatpersonen können den Reparaturbon für Kostenvoranschläge oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten bei jenen Partnerbetrieben einlösen, die an der Förderungsaktion teilnehmen. Das sind pro Bon bis zu 200 Euro, für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro beziehungsweise 50 Prozent der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Der Kunde zahlt also nur die Differenz selbst. Nach einer Reparatur können die Kunden sofort einen neuen Bon für ein weiteres Gerät auf www.reparaturbonus.at beantragen und digital oder ausgedruckt innerhalb von drei Wochen einlösen.