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Reparaturbonus: Jetzt wichtige Erweiterung für Wiener Gewerbetreibende – weiterhin Registrierung als Partnerbetrieb möglich

Der Startschuss ist schon erfolgt: Seit Ende April 2022 kann in Österreich der Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte eingelöst werden. Insgesamt 130 Mio. Euro warten darauf, bis zum Jahr 2026 von Privatpersonen abgeholt zu werden.

Abg.z.NR Mag.(FH) Maria Smodics-Neumann, Spartenobfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Wien
© Stefan Joham Abg.z.NR Mag.(FH) Maria Smodics-Neumann, Spartenobfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Wien

Jetzt noch als „Reparaturbetrieb“ registrieren

Handwerks- und Gewerbebetriebe mit passender Gewerbeberechtigung, die sich neue Kundengruppen erschließen und Mehrumsätze sichern möchten, müssen sich vorab als Partnerbetriebe registrieren: 

  • Die Anmeldung für die Teilnahme ist weiterhin auf der Webseite www.reparaturbonus.at möglich.
  • Gefördert wird die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten, die typischerweise im Haushalt verwendet werden
  • Die genaue Liste findet sich ebenfalls aus der Webseite.

Wichtige Erweiterung für Gewerbebetriebe

Auch wurde die Liste der Gewerbeberechtigungen, mit denen sich Betriebe als "Reparaturbetriebe" auf der Website www.reparaturbonus.at registrieren lassen können, wesentlich erweitert. Auf ausdrücklichen Wunsch des BMK  (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ) wurde die Gewerbeberechtigung "Dienstleistungen in der automatisierten Datenverarbeitung und Informationstechnik" in die Liste aufgenommen.

Die gewerbliche Tätigkeit gliedert sich in

  • System- und Softwareanbieter
  • Rechenzentren und Cloudservices
  • Informationsanbieter
  • Infrastruktur und Dienstleistunge
  • Telekom-Dienstleistungen für Sprach- und Datennetz
  • KI-Lösungen (KI steht für Künstliche Intelligenz
  • IOT-Lösungen (IOT steht für "Internet of Things“)

Mit dem Reparaturbonus Kunden gewinnen

Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können 50 Prozent der Reparaturkosten (bis maximal 200 Euro je Reparatur) oder 30 Euro für Kostenvoranschläge in Anspruch nehmen. Erforderlich ist lediglich der Download eines Bons – im Förderzeitraum können beliebig viele Bons eingelöst werden. Der Auftakt für Konsumentinnen und Konsumenten ist Ende April erfolgt.

So können Sie als Partnerbetrieb profitieren

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (kurz BMK) unterstützt die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden, durch eine bundesweite Förderung in der Höhe von 130 Mio. Euro bis zum Jahr 2026. Die Förderung wird von der Europäischen Kommission im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans finanziert. Durch die vermehrte Reparatur von Elektrogeräten werden diese länger genutzt, Abfälle vermieden und Rohstoffe geschont. Gleichzeitig bedeutet es mehr Nachfrage für die heimischen Reparaturbetriebe.

Die Förderung kann von Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich in Anspruch genommen werden und beträgt voraussichtlich 50 Prozent der Kosten bis zu max. 200 Euro je Reparatur bzw. max. 30 Euro für einen Kostenvoranschlag. Dazu ist es notwendig, sich über reparaturbonus.at einen Bon herunterzuladen und diesen im Reparaturbetrieb vorzuweisen. Bezahlt wird dann nur noch die Differenz zur Förderung. Den Förderbetrag erhält der Reparaturbetrieb von der Förderstelle ersetzt. Pro Person können im Förderzeitraum beliebig viele Bons schnell und unkompliziert heruntergeladen und eingelöst werden

Was müssen Sie tun, um am Reparaturbonus teilzunehmen?

Sie müssen sich einmalig auf reparaturbonus.at registrieren.

Voraussetzung dafür ist eine Niederlassung in Österreich, sowie eine Gewerbeberechtigung in den Bereichen

  • Elektrotechnik
  • Gas- und Sanitärtechnik
  • Lüftungstechnik
  • Heizungstechnik
  • Kälte- und Klimatechnik
  • Mechatronik oder Kommunikationselektronik
  • Bandagisten
  • Orthopädietechnik
  • Hörgeräteakustik
  • Kraftfahrzeugtechnik (Autoradios, GPS
  • Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger (E-Gitarren)
  • Uhrmacher
  • Orgelbauer
  • Harmonikamacher
  • Klaviermacher
  • Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger
  • Holzblasinstrumenteerzeuge
  • Blechblasinstrumenteerzeuger (§ 94 Z 52 GewO
  • Metalltechnik (§ 94 Z 59 GewO)

Folgende freie Gewerbe können am Reparaturbonus teilnehmen

  • Austausch von Standardindustriekomponenten von Personalcomputer
  • Wartung von Akkumulatoren und Austausch von Zellen
  • Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
  • Fahrradtechnik 

Monatliche Auszahlung nach Registrierung

Nach erfolgter Registrierung werden Ihr Firmenname und ihre Kontaktdaten auf reparaturbonus.at angezeigt und Kunden können nach Ihrem Betrieb suchen. Wenn Sie ein Mitglied eines österreichischen Reparaturnetzwerks oder des Reparaturführers sind, dann wird dort Ihre Teilnahme als Partnerbetrieb des Reparaturbonus voraussichtlich ebenfalls angezeigt werden. Sobald ein Kunde einen Bon bei Ihnen einlösen möchte, können sie die Gültigkeit des Bons über reparaturbonus.at prüfen. Die Refundierung der Förderbeträge für die von Ihnen durchgeführten Reparaturen, beantragen Sie ebenfalls dort. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich monatlich.

Die Palette der geförderten Produkte ist sehr breit und umfasst fast alle elektrischen und elektronischen Geräte, welche von Privatpersonen im Haushalt und Garten genutzt werden. Dazu zählen Küchen- und Haushaltsgeräte, Werkzeuge und Gartengeräte, IT- und Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik sowie Elektro- und Elektronikgeräte für Freizeit, Sport und Gesundheit. 

Glückliche Kunden, glückliches Unternehmen

Die Registrierung als Partnerbetrieb ist seit Anfang März 2022 möglich. Nutzen Sie das Angebot und profitieren Sie von der Aufmerksamkeit, die die Förderaktion auf sich ziehen wird. Vergrößern Sie ihren Bekanntheitsgrad, ihr Einzugsgebiet und ihre Stammkundschaft in der Gemeinde und Region. 

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