Rechtssicherheit für Selbstständige
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Die Veränderungen in der Arbeitswelt, wie zunehmende Digitalisierung, neue Vernetzungsmöglichkeiten via Internet und der Wunsch nach freier Zeiteinteilung sind Gründe dafür, dass die Grenzen zwischen freiberuflicher und unselbstständiger Arbeit fließend sind. Davon betroffen sind vor allem Betriebe im Bereich New Economics sowie im kreativen Bereich, der Aus- und Weiterbildung, IT und Trainings, aber auch bei Kleintransporteuren sowie im Bereich Bauhilfsgewerbe. Ob die Menschen, die in diesen Branchen arbeiten, laut Definition der Sozialversicherung selbstständig oder unselbstständig sind, ist oft unklar.
Finanzamt und Krankenkassen entscheiden im Zweifelsfall häufiger zugunsten der Unselbstständigkeit
Diese Situation ist sowohl für die Betroffenen als auch für die Versicherungsträger unbefriedigend, denn wenn eine Umstufung von „selbstständig“ auf „unselbstständig“ erfolgt, müssen die Betroffenen Versicherungsbeiträge nachzahlen. Der Grund für die zunehmende Unsicherheit ist, dass seit einigen Jahren das Finanzamt und die Krankenkassen im Zweifelsfall häufiger zugunsten der Unselbstständigkeit entscheiden. Tatsache ist, dass die Zahl der unselbstständig Beschäftigten seit Jahren stagniert, die Zahl der Ein-Personen- Unternehmen (EPU) und der auf Werkvertragsbasis arbeitenden Neuen Selbstständigen deutlich angestiegen ist.
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