ÖGK: Melden spart Geld
Meldefristversäumnisse führen zu gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschlägen.

Die Mehrzahl der Dienstgeber kommt ihren Meldeverpflichtungen im Zusammenhang mit der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gewissenhaft und pünktlich nach. Hin und wieder kommt es allerdings zu Meldefristversäumnissen - etwa bei der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM). Und das führt zu gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschlägen.
Meldedisziplin schützt vor drohenden Kosten
„Nur eine lückenlose Meldedisziplin schützt Unternehmen vor drohenden Kosten und Mühen und gewährleistet, dass die Beschäftigten die ihnen zustehenden Versicherungsleistungen in der richtigen Höhe in Anspruch nehmen können”, weiß Hannes Holzinger von der ÖGK. Denn die ÖGK ist gesetzlich verpflichtet, sämtliche Meldefristversäumnisse im Zusammenhang mit An- und Abmeldungen sowie der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) zu sanktionieren.
Zu den für die Unternehmer schmerzhaftesten Folgen von mBGM-Meldefristversäumnissen gehören
- Säumniszuschläge für verspätet erstattete oder fehlende Meldungen
- verpflichtende Nachholung der versäumten Meldung
- fristgerechte Begleichung der wegen Meldeversäumnisse amtswegig festgestellten Beitragsforderungen
- zeit- und kostenintensive Erhebungen wegen vermeidbarer Rückfragen durch die ÖGK sowie allfällige Betreibungsmaßnahmen der ÖGK.