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Lobautunnel: WK Wien aktiviert den Verfassungsdienst, Stadt die EU-Kommission

Absage des Lobautunnels durch die Verkehrsministerin ist rechtswidrig. Sie verstößt nicht nur gegen österreichisches Gesetz, sondern auch gegen EU-Recht.

PK Lobautunnel
© Florian Wieser

Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck und Wiens Planungsstadträtin Ulli Sima haben gemeinsam weitere Schritte in Sachen Lobautunnel präsentiert. „Wir haben unseren Rechtsstandpunkt über das Verfassungsministerium dem Verfassungsdienst zur Prüfung übermittelt“, sagt Ruck. Die Beurteilung durch den Verfassungsdienst ist eine wesentliche Weichenstellung für eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Die Handlungen der Verkehrsministerin, insbesondere der Versuch der Absage des Tunnel-Baus, entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Ruck: „Das ist durch Rechtsgutachten, die die Wirtschaftskammer Wien veröffentlicht hat, breit belegt. Der Lobautunnel ist im Bundesstraßengesetz verankert.“ Auch die Stadt Wien hat jetzt ein dementsprechendes Gutachten des Rechtsanwalts Christian Onz vorgelegt.

„Der Rechtsstaat ist die Basis all unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Handelns. Gesetze sind daher einzuhalten, auch von einer Bundesministerin. Sie hat entsprechend zu agieren.“
Walter Ruck

Kern der rechtlichen Argumentation: Die Verkehrsministerin hat die Errichter-Gesellschaft Asfinag angewiesen, die Arbeiten am Lobautunnel ruhend zu stellen. Das ist mittlerweile auch belegt. Damit wird u.a. das Aktiengesetz verletzt. Denn der Eigentümer darf einer Aktiengesellschaft, und das ist die Asfinag, keine Weisungen erteilen. Wie auch die Organe der Asfinag solche Weisungen nicht befolgen dürfen – vor allem, wenn sie die Gesellschaft schädigen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht besteht laut dem Verfassungsjuristen Heinz Mayer auch eine rechtliche Verantwortung der Bundesministerin gegenüber dem Nationalrat. Dieser könnte mit einfacher Mehrheit Anklage wegen schuldhafter Rechtsverletzung beim Verfassungsgerichtshof erheben.

Auch auf EU-Ebene verankert

Die S1 mit dem Lobautunnel ist aber nicht nur im Nationalrat beschlossen und bundesgesetzlich festgeschrieben, sondern auch auf EU-Ebene verankert. Gutachter Onz sieht hier eine klare Verletzung des EU-Rechts. Es gibt eine EU-Verordnung, die klar definiert, wie der europäische Transitverkehr verlaufen soll (sogenannte TEN-VO, Transeuropäisches Netz-Verordnung). Die S1 ist in dieser EU-Verordnung als Teil des Transeuropäischen Kernnetzes definiert (Route vom Baltikum bis an die Adria). Österreich hat die S1-Errichtung als Projekt des TEN-Kernnetzes bei der EU angemeldet. „Die Stadt Wien wird deshalb Beschwerde bei der Europäischen Kommission einbringen - wegen Verstoß der Republik Österreich gegen die Verpflichtung, die S 1 als TEN-Kernzonenprojekt bis 2030 zu realisieren“, sagt Sima.

Aufsichtsrat der Asfinag ist gut beraten seinen Beschluss zu revidieren

Die Rechtsgutachten belegen auch eine Haftung sowohl der politischen Entscheidungsträger als auch von Vorständen und Aufsichtsräten der Asfinag. Der Gesellschaftsrechtsexperte Jörg Zehetner (KWR Rechtanwälte) unterstreicht, dass Schadenersatzansprüche von Vertragspartnern erfolgversprechend wären. „Der Aufsichtsrat der Asfinag ist daher gut beraten, seinen Beschluss, den Lobautunnel aus dem Bauprogramm zu streichen, zu revidieren. Im Übrigen fehlt auch das dafür notwendige Einvernehmen mit dem Finanzministerium, das bisherige Bauprogramm ist also noch in Kraft“, sagt Ruck.

Enormer Schaden

Der Schaden – und damit die Haftung - bewegt sich mittlerweile mindestens im dreistelligen Millionen-Bereich. Die Asfinag selbst hat Wertberichtigungen von über 70 Millionen Euro bestätigt. Die sogenannten frustrierten Aufwendungen, also bei Nichterrichtung nutzlose Ausgaben, belaufen sich auf mehr als 180 Millionen Euro. Das geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vom Februar 2022 hervor. Weiters hat der Vorstand der Asfinag Bauaktivitäten bei der Eisenbahn-Unterführung Raasdorf nicht durchgeführt. Damit entstehen bei späteren Bauaktivitäten zur S1 im günstigsten Fall Mehrkosten von 15 Millionen Euro für den Bau eines Eisenbahn-Ausweichgleises. Und: In die Seestadt Aspern wurden bereits – im guten Vertrauen auf die Errichtung der S1 – rund 1,7 Milliarden Euro investiert.



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