Kurzarbeit hilft, jetzt Jobs zu erhalten
Die Kurzarbeitsregelung wurde in den letzten Tagen an die derzeitigen Umstände angepasst. Die Sozialpartner haben damit ein attraktives Modell geschaffen, um in der Corona-Krise Jobs zu erhalten.

Kurzarbeit ist generell ein schneller und tauglicher Weg, um die Lohnkosten für Betriebe zu senken und Arbeitsplätze zu erhalten. Die Betriebe verringern die Arbeitsstunden für die Beschäftigten, diese erhalten weiterhin den Großteil ihres bisherigen Entgelts vom Arbeitsmarktservice (AMS). Die Arbeitgeber erhalten eine Kurzarbeitsbeihilfe, die ihnen die Kosten für die ausgefallenen Arbeitsstunden ersetzt. Bereits Mitte März haben die Sozialpartner die bisherigen Kurzarbeits-Vorschriften für die aktuelle Situation adaptiert. Seit vorigem Donnerstag kann die Corona-Kurzarbeit beantragt werden - und zwar von Unternehmen aller Größen und aus allen Branchen.
„Die neue Kurzarbeit hilft, Arbeitsplätze zu erhalten.”
In den letzten Tagen wurde das Modell nochmals adaptiert. So können nun auch Lehrlinge, die bisher von Kurzarbeit ausgenommen waren, in die Corona-Kurzarbeit einbezogen werden. Sie erhalten weiter ihr ungekürztes Entgelt, den Betrieben werden Lohnkosten und Sozialversicherungs-Beiträge ersetzt. Die Lehrzeit verlängert sich dadurch nicht.
Modell genau anzusehen
Ebenfalls neu geregelt wurde der Fall, dass Arbeitnehmer in Kurzarbeit erkranken. Dann muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Krankengeld bezahlen, erhält aber vom Arbeitsmarktservice (AMS) eine Beihilfe. Wenn zum Beispiel wegen Kurzarbeit die Arbeitszeit um drei Viertel reduziert ist (z.B. auf zehn statt bisher 40 Stunden), dann ersetzt das AMS dem Arbeitgeber drei Viertel des Krankengeldes.
„Den Sozialpartnern ist mit der neuen Kurzarbeitsregelung wirklich etwas Gutes gelungen”, sagt Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck. Er appelliert an alle Wiener Betriebe, sich das Modell genau anzusehen. „Es kann den Unternehmen in der jetzigen Situation auf jeden Fall helfen, Kündigungen zu vermeiden.” Anträge auf Kurzarbeit können auch rückwirkend (ab 1. März) gestellt werden.
Alle Infos zur Kurzarbeit
- wko.at/wien/kurzarbeit
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