th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht Twitter search print pdf mail linkedin google-plus Facebook arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram pinterest skype vimeo snapchat
news.wko.at
Mein WKO

Konsumentenschutz: Neue Rechtslage

Ein Überblick über die Änderungen im Konsumentenschutz, die die Umsetzung der EU-Modernisierungsrichtlinie mit sich gebracht hat.

Konsumentenschutz
© William Potter I shutterstock

Die EU-Modernisierungsrichtlinie soll den Käuferschutz im digitalen Handel verbessern. In Österreich wurde sie durch zwei Modernisierungsrichtlinie- Umsetzungsgesetze (MoRUG und MoRUG II) in nationales Recht gegossen - mit Auswirkungen in einer Reihe von Gesetzen. Im Folgenden werden die Änderungen im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und im Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) erklärt.

Verbraucherbewertungen auf Online-Marktplätzen

Über die Neuregelungen bei Online-Marktplätzen (geregelt im FAGG) haben wir bereits berichtet. Ergänzend gibt es auch eine Neuerung im UWG: Werden im Rahmen des Online- Marktplatzes Verbraucherbewertungen von Produkten zugänglich gemacht, muss darüber informiert werden, wie und ob sichergestellt wird, dass die veröffentlichten Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Produkte tatsächlich verwendet oder erworben haben.Wettbewerb (UWG) erklärt.

Erweiterung der irreführenden Geschäftspraktiken gemäß UWG

Wird in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten eine Ware derselben Marke identisch vermarktet, obwohl es länderweise wesentliche Unterschiede in der Zusammensetzung oder den Merkmalen der Ware gibt, gilt dies als irreführende Geschäftspraktik, wenn die identische Vermarktung nicht sachlich gerechtfertigt ist. Das bedeutet: Im Grunde sollen Waren, die unter derselben Marke in verschiedenen EUStaaten geführt und identisch vermarktet werden, überall denselben Qualitätsstandard haben bzw. dieselben Zutaten vorweisen. Hier ist vor allem - aber nicht nur - an die Lebensmittelindustrie zu denken. Es gilt zu verhindern, einen Durchschnittsverbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er ansonsten nicht getroffen hätte („Dual Quality”). Es gibt einige Ausnahmen, die im Einzelfall zu beurteilen sind. So liegt beispielsweise keine Irreführung vor, wenn die Waren in unterschiedlichen Ländern mit unterschiedlichen Füllmengen angeboten werden. Gleiches gilt bei einer Unterscheidung der Zutaten aufgrund unterschiedlicher nationaler Regelungen oder Verbraucherpräferenzen. Es kommt vor allem darauf an, dass der Verbraucher Abweichungen leicht erkennen kann und dass er über die Unterschiedlichkeit von Waren aufgrund legitimer und objektiver Faktoren unterrichtet wird. Laut EuGH gilt beispielsweise das Etikett samt Zutatenverzeichnis als geeignet, einen Verbraucher aufzuklären.

Neuer Anspruch auf Schadenersatz der Verbraucher nach dem UWG

Eine Durchsetzung von Ansprüchen bei Verstößen gegen das UWG war bislang nur für andere Unternehmen (= Mitbewerber) möglich. Die Novelle hat nun auch für Verbraucher die Möglichkeit von Schadenersatzansprüchen gegenüber Unternehmen geschaffen, die gegen das UWG verstoßen. Wird der Verbraucher durch unlautere Geschäftspraktiken eines Unternehmens zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst,die er sonst nicht getroffen hätte, wird  Unternehmen dem Verbraucher gegenüber schadenersatzpflichtig. Das stellt jedenfalls eine Haftungsausweitung der Unternehmen dar. Werden die Verbraucherinteressen durch offensichtlich  gegenüber dem Unternehmen eine Strafe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes bzw. bis zu zwei Millionen Euro verhängt werden. Voraussetzung: Es muss sich um einen weitverbreiteten Verstoß handeln - was dann der Fall ist, wenn mindestens drei EU-Mitgliedstaaten betroffen sind.

KSchG gilt auch für digitale Leistungen

Im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) wurde der Anwendungsbereich um digitale Leistungen und digitale Inhalte ergänzt. Dementsprechend unterliegen fortan auch Anbieter von rein digitalen Leistungen den Regelungen des KSchG. Darunter fallen beispielsweise Cloud- Dienste, Social-Media Dienste sowie Streaming Plattformen. Als digitale Inhalte sind unter anderem E-Books oder Downloads zu verstehen. Auch auf Verträge, bei denen keine Zahlung erfolgt, sondern die Unternehmen als Gegenleistung personenbezogene Daten erhalten, sind fortan die Verbraucherschutzbestimmungen anzuwenden. Hauptanwendungsbereich in diesem Zusammenhang wäre zum Beispiel die Inanspruchnahme von Gratisdienstleistungen, bei denen man dem Anbieter personenbezogene Daten in einem bestimmten Umfang zur weiteren Verwendung zur Verfügung stellt.

Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen das Verbraucherrecht

Bei Verstößen gegen das Verbraucherrecht können - neben Klagen von Verbraucherschutzorganisationen - nun auch Verwaltungsstrafen verhängt werden. Neu sind solche Strafen z.B. bei Verstößen gegen die Informationspflicht der Unternehmen gegenüber Verbrauchern sowie bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Leistungsfrist. Damit diese eingehalten ist, muss – wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist – die Ware ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch 30 Tage nach Vertragsabschluss bereitgestellt werden. Bei Verstößen sind Geldstrafen in Höhe von vier Prozent des Jahresumsatzes bzw. bis zu zwei Millionen Euro möglich. Außerdem wurde die Option einer Unterlassungsexekution gegen Unternehmen bei Weiterverwendung von nicht zulässigen, missbräuchlichen Klauseln in AGB oder Verträgen eingeführt.

Das könnte Sie auch interessieren

whistleblower

Schutz für Hinweisgeber: Was Arbeitgeber beachten müssen

Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen künftig ein internes Meldesystem für Hinweisgeber einrichten. mehr

Photovoltaik

Wiens Unternehmen sind Motoren des Photovoltaik-Ausbaus in Wien

Infoveranstaltungen zum Thema Photovoltaikanlagen am 09.05.2023 und 15.05.2023 mehr

Nachhaltigkeit

Wirtschaftskammer Wien mit neuem Serviceangebot zu Nachhaltigkeitsthemen

Förderungsangebote und Services der Wirtschaftskammer Wien nun über zentrales Webangebot abrufbar mehr