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Jahreswechsel: Diese Themen beschäftigen die Wiener Unternehmen 2023

Die Fachgruppe UBIT der Wirtschafskammer Wien gibt Tipps und Anregungen zum Jahresausklang

 Mag. Martin Puaschitz (Obmann Fachgruppe UBIT Wien)
© Foto Weinwurm Mag. Martin Puaschitz (Obmann Fachgruppe UBIT Wien)

„Expertinnen und Experten zu fragen und professionelle Services zu nutzen, ist für den Geschäftserfolg wesentlich. Dabei sollte man auch den Mut haben, Themen anzusprechen, die nicht so gut laufen“, sagt Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe UBIT Wien. Die Vertreter und Vertreterinnen der Berufsgruppen IT, Unternehmensberatung und Buchhaltung regen ihre Mitglieder an, über unterschiedliche Themen nachzudenken. Die folgenden Impulse sollen helfen, das Geschäftsjahr 2022 gut abzuschließen und im kommenden Geschäftsjahr 2023 erfolgreich weiterzuarbeiten.

  1. IT-Fachkräfte ausbilden 
    Neben politischen Forderungen wie der Rot-Weiß-Rot-Karte rufen die Expertinnen und Experten der UBIT die Branche dazu auf, Fachkräfte auszubilden. „Rund um die Lehrlingsausbildung gibt es immer noch viele Mythen und Missverständnisse. Die Lehrlingsausbildung ermöglicht uns aber, in die eigene Zukunft zu investieren und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken“, sagt UBIT Wien-Obmann Martin Puaschitz. Die Fachgruppe unterstützt, indem sie bei Bildungsmessen, Schul- und Informationsveranstaltungen Jugendliche sowie deren Familien von den Vorteilen einer IT-Lehre überzeugt. Dabei werden auch gezielt Schwerpunkte gesetzt, um Mädchen für einen Beruf in der IT zu begeistern. Gleichzeitig soll das Angebot an Lehrplätzen ausgebaut werden. Die Fachgruppe UBIT Wien stellt Unternehmen ein Informationsangebot zur Verfügung, um damit auch Mythen der Lehrlingsausbildung zu begegnen: www.it-lehre.wien und www.it-ausbildung.wien
  2. IT-Security thematisieren
    Im vergangenen Jahr gab es bei den angezeigten Fällen im Bereich IT-Security eine Zuwachsrate von 25 bis 35 Prozent. Dabei ist klar, dass längst nicht alle Fälle angezeigt werden. IT-Unternehmen müssen einerseits Produkte anbieten, die Kunden schützen. Anderseits gilt es, in Unternehmen Bewusstsein für IT-Security zu schaffen. Und falls doch einmal etwas passiert, sollte der Fall unbedingt angezeigt werden. Oft werden Pannen aus Scham als Tabuthema behandelt. Jeder angezeigte Fall hilft aber der gesamten Branche, Kriminalität vorzubeugen und zu bekämpfen. Die 24/7-IT-Security-Hotline der Wirtschaftskammer ist unter 0800 888 133 erreichbar und darauf spezialisiert, betroffene Unternehmen bei IT-Security-Vorfällen zu unterstützen.
  3. Gewinnfreibetrag 2022 ausschöpfen
    Unternehmen, deren voraussichtlicher Gewinn im Jahr 2022 den Betrag von 30.000 Euro übersteigt, sollten die Möglichkeit des Gewinnfreibetrags in Betracht ziehen. Zu überlegen ist, ob eine Investition in begünstigtes Anlagevermögen oder in Wertpapiere wirtschaftlich sinnvoll ist, um den Gewinnfreibetrag in voller Höhe auszunutzen. Sofern für das Jahr 2022 ein Gewinn über 30.000 Eur erwartet wird, besteht die Möglichkeit die Belastung mit Einkommensteuer durch den sogenannten investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) zu vermindern. Der GFB steht allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu.
  4. Erhöhte Kleinunternehmer-Pauschale nutzen
    Ab dem Veranlagungsjahr 2023 wird die Grenze für die Kleinunternehmer-Pauschale auf 40.000 Euro angehoben (bisher 35.000 Euro). Unverändert bei 35.000 Euro netto bleibt hingegen die Kleinunternehmergrenze in der Umsatzsteuer. Seit der Veranlagung 2020 können Kleinunternehmer ihre tatsächlichen Betriebsausgaben in Abzug bringen oder die Gewinnhöhe pauschal mit 45 Prozent (bzw. bei Dienstleistungsbetrieben 20 Prozent) ermitteln.
  5. Ausgaben für Öffi-Tickets absetzen
    Ab 2023 können Unternehmen 50 Prozent der Ausgaben für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel pauschal als Betriebsausgabe absetzen, wenn diese auch für betriebliche Fahrten verwendet wird. Alternativ können auch weiterhin die Kosten nach tatsächlicher Nutzung geltend gemacht werden
  6. Erhöhte GWG-Grenze ausschöpfen
    Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind Anschaffungen des Anlagevermögens, die maximal 800 Euro kosten und damit als sofortige Betriebsausgabe zu berücksichtigen sind und nicht über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die Grenze wird 2023 auf 1.000 Euro (netto) erhöht.
  7. Home-Office für Unternehmen in Anspruch nehmen
    Seit 2022 ist für die Absetzung des Arbeitsplatzes im Wohnungsverband kein räumlich getrenntes Arbeitszimmer notwendig. Mit der Veranlagung 2022 kann man den Arbeitsplatz mit 1.200 Euro pro Jahr pauschal absetzen. Wenn andere Einkünfte des Unternehmers 11.000 Euro pro Jahr übersteigen, können 300 Euro abgesetzt werden.
  8. Standortvorteile dank weniger KÖSt ab 2023
    Kapitalgesellschaften müssen 25 Prozent Körperschaftsteuer, die auf den Gewinn berechnet wird, bezahlen. Der oft diskutierte Steuersatz sinkt 2023 auf 24 Prozent und 2024 auf 23 Prozent, wodurch Standortvorteile erzielt werden sollen.
  9. Lizenzen erneuern
    Lizenzen, bspw. für IT-Dienstprogramme, sollten regelmäßig überprüft und ggf. erneuert werden. Die Lizenzbedingungen sollte man genau lesen, auch wenn diese umfangreich sind. Im Falle einer irrtümlichen Überlizenzierung schaden sich die Unternehmen selbst. Wird die Erneuerung von Lizenzen übersehen, riskieren Unternehmen empfindliche Strafen. Die Fachgruppe UBIT Wien bietet zu dem Thema Webinare und juristische Hilfe an.

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