Investieren wird belohnt
Ab 1.9.2020 kann für Investitionen, die zwischen 1.8.2020 und 28.2.2021 getätigt werden, eine Investitionsprämie in der Höhe von sieben Prozent der Neuinvestitionen beantragt werden.

Für Güter im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit / Life Science gilt ein erhöhter Prämiensatz von 14 Prozent. Ausgenommen sind klimaschädliche Investitionen, Finanzanlagen, unbebaute Grundstücke, aktivierte Eigenleistungen und dergleichen. Als Förderungswerber kommen bestehende und neu gegründete Unternehmen aller Branchen und Größen in Frage. Die Prämie ist steuerfrei und führt auch nicht zu einer Aufwandkürzung. Die Abwicklung erfolgt über Austria Wirtschaftsservice (aws). In einer Förderrichtlinie sollen weitere Details geregelt werden. Sie befindet sich noch in Ausarbeitung.