Handel: 15-Warengruppen-Regelung bis 2025 verlängert
Händler ohne Scannerkassa können die 15-Warengruppen-Regelung bis 2025 weiter anwenden.

Knapp vor Jahreswechsel konnte die Bundessparte Handel einen wichtigen Erfolg verbuchen: Im Zusammenhang mit der Registrierkassenpflicht wurde die sogenannte 15-Warengruppen-Regelung um fünf Jahre bis 31. Dezember 2025 verlängert. Das bedeutet, dass Händler ohne elektronische Warenwirtschaft und Scannerkassa auf den Kassenbelegen weiterhin Produktgruppen-Sammelbegriffe (Obst, Getränk etc.) verwenden können. Betroffen sind überwiegend kleine Betriebe. „Für sie stellt diese Entscheidung eine wichtige Erleichterung dar”, kommentiert Rainer Trefelik, Obmann der Sparte Handel der Wirtschaftskammer Wien, den Verhandlungserfolg der Bundessparte. Dieser sei es gelungen, die Betriebe vor großem Zusatzaufwand zu verschonen, wie auch Bundesspartenobmann Peter Buchmüller in einer Aussendung hervorhob.
Andere Entscheidung wäre riesiger Mehraufwand
Der Wegfall der 15-Warengruppen-Regelung - ursprünglich für Ende 2020 geplant - hätte bedeutet, dass alle Händler bei jedem verkauften Produkt Marke und Menge genau anführen hätten müssen. Dafür braucht es aber zwingend ein elektronisches Warenwirtschaftssystem samt Scannerkassa - für alle Betriebe, die noch nicht damit ausgestattet sind, wäre das ein riesiger Mehraufwand. Nun können sie zumindest weitere fünf Jahre lang ihr Sortiment in 15 Warengruppen gliedern und diese in der Kassa einprogrammieren. Bei einem Verkauf scheinen auf dem Kassenbeleg die Warengruppenbezeichnungen auf. Trefelik und Buchmüller betonen auch, dass eine Änderung der 15-Warengruppen-Regelung für die Finanz keinerlei Zusatznutzen gebracht hätte. Denn die Umsätze werden jedenfalls in der Kassa erfasst - unabhängig von der Warenbezeichnung am Beleg