Geld für die Lehrlingsausbildung
Weil Nachwuchsarbeit wichtig ist, werden Ausbildungsbetriebe durch vielfältige Förderungen unterstützt. Ein Überblick.

Basisförderung
Ausbildungsbetriebe erhalten für jeden Lehrling eine Basisförderung. Diese beträgt für das erste Lehrjahr drei Bruttolehrlingsentgelte laut Kollektivvertrag, zwei für das zweite Lehrjahr und je eine für drittes und viertes Lehrjahr. Werden Lehrlinge, die älter als 18 Jahre sind, zumindest mit dem Entgelt für Hilfskräfte entlohnt, wird auch die Basisförderung auf Grundlage dieses Entgelts berechnet. Zu beantragen ist diese Förderung immer nach Ende des Lehrjahres.
Weitere Förderungen
- Ausbildungsverbund: Kosten, die dem Ausbildungsbetrieb in einem Ausbildungsverbund oder durch Zusatzausbildungen für die Lehrlinge entstehen, werden mit 75 Prozent der Kurskosten und maximal 3000 Euro in der gesamten Lehrzeit gefördert.
- Übernahme aus Ausbildungseinrichtungen: Der Lehrbetrieb erhält pro übernommenem Lehrling 1000 Euro, die nach dem ersten Lehrjahr ausbezahlt werden.
- Internatskosten: Grundsätzlich muss der Lehrberechtigte die Internatskosten für die Unterbringung der Lehrlinge während des Berufsschulbesuchs tragen, erhält sie jedoch ersetzt. Die meisten Schülerheime rechnen die Aufenthalte direkt mit dem Fördergeber ab. Wenn nicht, ist der Kostenersatz online auf www.lehre-foerdern.at zu beantragen.
- Auslandspraktika von Lehrlingen: Die Betriebe erhalten das für diese Zeit anfallende Bruttolehrlingsentgelt ersetzt.
- Weiters gefördert werden: Kosten von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung, ausgezeichnete Lehrabschlüsse, Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten (z.B. Nachhilfekurse), Weiterbildung von Ausbildern.
Alle diese Förderungen sind bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (WK) Wien zu beantragen, die Formulare dafür gibt es online.
Wiener Sonderförderungen
- Erstmalige Lehrlingsaufnahme: Für Wiener Betriebe, die erstmals oder erstmals seit fünf Jahren Lehrlinge aufnehmen, übernimmt der waff - Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds im ersten Lehrjahr die Kosten für das Lehrlingseinkommen (Basisförderung wird angerechnet).
- Förderung für Tourismus und Freizeitwirtschaft: Für Wiener Betriebe dieser Sparte, die neue Lehrlinge aufnehmen, übernimmt der waff die Kosten des Lehrlingseinkommens für neun Monate (zusätzlich zur dreimonatigen Basisförderung). Beide Förderungen gelten für Lehrverhältnisse mit Lehrzeitbeginn bis 31. Dezember 2024.
AMS-Förderungen
Für bestimmte Zielgruppen gibt es weitere Fördermöglichkeiten, etwa für Mädchen in Männerberufen oder Jugendliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Zu beantragen sind sie über das Arbeitsmarktservice (AMS) Wien. Auch die Lehrstellenberater von WK Wien und waff bieten dazu Beratung an.