Fixkostenzuschuss: Das „geschenkte” Geld
Die Bundesregierung unterstützt Betriebe, die wegen der Corona-Krise massive Umsatzeinbußen verzeichnen, bei der Finanzierung ihrer Fixkosten. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Der Fixkosten-Zuschuss wird aus dem Fördertopf des Corona-Hilfs-Fonds finanziert. Er richtet sich grundsätzlich an alle Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie direkt oder indirekt Umsatzeinbußen von mindestens 40 Prozent erlitten haben. Diesfalls werden 25 Prozent der Fixkosten durch den nicht rückzahlbaren Zuschuss ersetzt. Bei mehr als 60 Prozent weniger Umsatz werden 50 Prozent ersetzt, bei mehr als 80 Prozent Ausfall 75 Prozent. In der aktuellen Phase 1 kann der Fixkostenzuschuss für maximal drei zusammenhänge Monate im Zeitraum zwischen 16. März 2020 - dem Beginn des Lockdowns - und dem 15. September 2020 in Anspruch genommen werden. Als Fixkosten zählen unter anderem Geschäftsraummieten und Pacht, betriebliche Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, der Finanzierungskostenanteil der Leasingraten, Aufwendungen für sonstige vertraglich betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht das Personal betreffen, betriebliche Lizenzgebühren, Zahlungen für Strom, Gas und Telekommunikation sowie Personalkosten, die für die Bearbeitung von Stornierungen anfallen. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften zählt auch ein angemessener Unternehmerlohn zu den Fixkosten. Wichtig ist, dass das Unternehmen bereits Maßnahmen gesetzt haben muss, um seine Fixkosten zu reduzieren. Und es muss beispielsweise auch versucht haben, Arbeitsplätze über das Corona-Kurzarbeitsmodell zu sichern anstatt Mitarbeiter zu kündigen.
Ausbezahlt wird der Zuschuss in drei Tranchen
Tranche 1 umfasst 50 Prozent des voraussichtlichen Zuschusses, die Auszahlung erfolgt binnen weniger Tage. Seit gestern (19. August) können weitere 25 Prozent beantragt werden. Den Antrag für die abschließende Tranche mit allen finalen Zahlen kann man ab 19. November stellen. Wer jetzt erstmals einreicht, kann gleich 75 Prozent des Zuschusses beantragen (Tranche 1 und 2 zusammen). Liegen bereits qualifizierte Daten für die Endabrechnung vor, kann die Auszahlung aller Tranchen bzw. aller offenen Tranchen auf einmal beantragt werden. Auszahlende Stelle ist die Covid-19 Finanzierungsagentur Cofag. Bis zu einem erwarteten Zuschuss von 12.000 Euro kann der Unternehmer den Antrag für die erste Tranche über FinanzOnline selbst stellen. Bei höheren Beträgen und bei den nachfolgenden Tranchen muss ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter den Antrag stellen. Diese müssen die angegebenen Zahlen auch bestätigen.
Auf einen Blick
- Für den Fixkostenzuschuss kann jedes Unternehmen einen Antrag stellen - egal aus welcher Branche oder welche Unternehmensgröße. Entscheidend ist die massive wirtschaftliche Betroffenheit durch die Corona-Pandemie.
- Mit diesem Zuschuss wird ein Teil der Fixkosten des Betriebs übernommen. Als Fixkosten zählen unter anderen die Geschäftsraummiete, Energiekosten, der Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler Ware, aber auch ein angemessener Unternehmerlohn.
- Der Zuschuss wird in drei Tranchen ausbezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden - außer, man hat den Zuschuss ganz oder in Teilen zu Unrecht erhalten.