Antragslose ESt-Veranlagung für Kleinunternehmer
Alle Infos zum Konzept der Wirtschaftskammer Wien

Für unselbständig Erwerbstätige wurde mit derSteuerreform 2015/2016 die sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung vorgesehen. Diese Systematik sollte auf selbständig Erwerbstätig mit einem Umsatz bis zu € 30.000 im Jahr (Kleinunternehmer) ausgeweitet werden.
Umgesetzt werden könnte die automatische Veranlagun für Kleinunternehmer durch eine Weiterentwicklungder bereits bestehenden Pauschalierungsmöglichkeiten. Über 200.000 Kleinstgewerbetreibende in ganz
Österreich könnten dadurch von der Abgabe von Steuererklärungen befreit werden.
Für die Finanzverwaltung kann ein solches Syste eine erhebliche Reduzierung des administrativen Aufwands bedeuten.
Lohn- und Einkommensteuer-Aufkommen
