Erfolg für Wirtschaftskammer Wien: Spürbare Erleichterungen für Unternehmer erreicht
Bundesregierung beschließt Verbesserungen für Betriebe – Ruck: „Es hat sich ausgezahlt, der Politik lästig zu fallen“

Es ist ein wahrer Freudentag für die Wiener Unternehmer. Weniger Bürokratie, geringere Auflagen und das Aus für Mehrfachstrafen machen das Leben künftig für die Betriebe leichter. Es ist gut, dass wir als Interessenvertretung hartnäckig auf den Themen draufgeblieben sind und die Bundesregierung nun spürbare Entlastungen für die Betriebe beschließt.“
Die Entschärfung von Mehrfachstrafen für ein und dasselbe Vergehen (zum Beispiel fehlende Kleber für Raucherlokale) wird den Unternehmern künftig viel Ärger und Geld sparen. Und der Entfall von Genehmigungsverfahren für viele Betriebsanlagen wie zum Beispiel Einzelhändler bis 600 Quadratmeter (bisher bis 200 Quadratmeter) lichtet den Bürokratiedschungel. Außerdem: Endlich wird der Grundsatz „Beraten statt Strafen“ in der Verwaltung verankert. „Selbst erfahrene Juristen verlieren im Paragrafendschungel den Überblick. Es ist daher wichtig, dass die Behörden bei Prüfungen mit Augenmaß vorgehen und künftig stärker als Partner der Unternehmer agieren und weniger als Ankläger“, so Walter Ruck
Wien soll schnell nachziehen
Auf Landesebene nimmt Ruck die Stadt Wien in die Pflicht auch endlich Erleichterungen für die Wirtschaft umzusetzen. „Die Bundesregierung zeigt vor, wie es geht. Die Stadt kann zur Entlastung der Betriebe gleich nachziehen und beispielsweise das konfuse Wiener Veranstaltungsrecht vereinfachen oder endlich die europaweit einzigartige U-Bahnsteuer streichen“, sagt Ruck.
Das soll 2018 umgesetzt werden
Die Regierung hat mehrere Forderungen der Wirtschaftskammer Wien aufgegriffen und will viele laut Beschluss des Ministerrats vonvergangener Woche noch 2018 umsetzen:
- Das Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort als Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung” soll in die Verfassung aufgenommen werden.
- Standortanwalt: Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz soll evaluiert, verfahrensbeschleunigende Maßnahmen sollen umgesetzt werden. Zur ausgewogenen Gewichtung der von einem Vorhaben betroffenen öffentlichen Interessen soll ein Standortanwalt eingerichtet werden.
- Zudem soll ein Standortentwicklungsgesetz erarbeitet werden, damit Genehmigungsverfahren rasch abgewickelt werden können. Damit sollen Investoren möglichst schnell und unbürokratisch Planungs- und Rechtssicherheit erhalten.
- Das Prinzip „Beraten statt Strafen” soll praktikabel in Gesetzen verankert werden
- Das Kumulationsprinzip bei Strafen soll „an nicht erwünschten Stellen” abgeschafft werden.
- Die Zahl der Beauftragten in Wirtschaftsbetrieben soll reduziert werden.
- Die Genehmigungsfreistellungsverordnung soll erweitert werden.
- Zur Sicherung von Fachkräften soll eine Gesamtstrategie zur Lehre erarbeitet werden.
- Mit dem Lehrberufspaket Digitalisierung werden 13 neue Lehrberufsbilder etabliert.
- Der Meister wird im nationalen Qualifikationsrahmen auf dem Niveau des Bachelors und Ingenieurs eingestuft.
- Ab 2020 sollen Unternehmen bei Körperschaft- und Einkommensteuer entlastet, die Lohnnebenkosten sollen durchforstet und nachhaltig gesenkt werden.