Energiekostenzuschuss endlich fertig
Energieintensive Betriebe erhalten die heuer aufgelaufenen Energie-Mehrkosten gegenüber 2021 mit 30 Prozent ersetzt.

Lange musste die Wirtschaft auf die Förderrichtlinien zum Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz warten: Das Gesetz selbst war im Juli beschlossen worden. An den Details - wer unter welchen Voraussetzungen wieviel Zuschuss bekommen soll - wurde dann lange gefeilt. Gestern, Mittwoch, war es endlich soweit: Nach dem Ministerrat präsentierten die Regierungsvertreter die Eckpunkte der Förderung, die die Explosion der Kosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe abfedern soll.
Anspruch auf Förderung haben demnach alle Betriebe, deren Energiekosten mindestens drei Prozent des Produktionswert bzw. Umsatzes betragen - bezogen auf den Jahresabschluss 2021 oder den Zeitraum Februar bis September 2022 (sofern vom Steuerberater bestätigt). Für Betriebe bis 700.000 Euro Jahresumsatz gilt die 3 %-Hürde nicht.
Prinzipiell werden die Energie-Mehrkosten von 1. Februar bis 30. September 2022 mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr durch Fotoliaeinen nicht rückzahlbaren Zuschuss subventioniert. Zuschuss-Untergrenze sind generell 2000 Euro, es gibt vier Förderstufen mit variierenden Voraussetzungen und Förderhöhen. Für Klein(st)-Betriebe, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, soll es ein Pauschalfördermodell geben (wird noch erarbeitet). Die Förderung wird über die Bundes-Förderbank aws (Austria Wirtschaftsservice) abgewickelt. Die Betriebe müssen sich zuerst registrieren (ab 17. Oktober), ab Mitte November sollen dann Anträge möglich sein. 1,3 Milliarden Euro sind für den Zuschuss geplant (Nationalratsbeschluss steht noch aus).
(Info-Stand: Mittwoch, 28. September, 12 Uhr)