Einkommensteuer wurde rückwirkend gesenkt
Für den Jahreseinkommensteil zwischen 11.000 Euro und 18.000 Euro ist bereits heuer nur mehr 20 Prozent statt 25 Prozent Steuer zu bezahlen. Arbeitgeber müssen das bei der Lohnverrechnung rückwirkend ausgleichen.

Zur steuerlichen Entlastung der erwerbstätigen Bevölkerung wurde die Einkommensteuer rückwirkend gesenkt. Davon profitieren alle Selbstständigen, deren steuerpflichtiges Jahreseinkommen höher als 11.000 Euro ist. Gleiches gilt für lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer sowie für Freiberufler, Vermieter und Pensionisten. Ziel der Bundesregierung ist, damit die Kaufkraft zu stärken. Die Maßnahme ist rückwirkend mit 1.1.2020 in Kraft getreten und bringt für Arbeitgeberbetriebe umgehenden Handlungsbedarf mit sich.
Vorgesehen war die Senkung im Regierungsprogramm schon vor den Corona-Ereignissen - und auch schon im Regierungsprogramm der Vorgängerregierung. Allerdings erst ein Jahr später, also mit 1. Jänner 2021. Wegen der Corona-Krise wurde sie nun um ein Jahr vorgezogen. Pro Jahr soll die Senkung in Summe rund 1,6 Milliarden Euro an Steuererleichterung bringen.
Gesenkt wurde der sogenannte Eingangssteuersatz, der auf den Einkommensteil zwischen 11.000 und 18.000 Euro gezahlt wird - und zwar von 25 Prozent auf 20 Prozent. Wer 18.000 Euro jährlich oder mehr verdient (Lohn- bzw. Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage), wird dadurch mit dem Maximalbetrag von rund 350 Euro jährlich entlastet. Liegt die Steuerbemessungsgrundlage zwischen 11.000 Euro und 18.000 Euro, bewirkt die Senkung eine anteilsmäßige Entlastung, wie die untenstehende Tabelle zeigt.
Lohnsteuer jetzt neu berechnen
Für Selbstständige wird die Senkung bei der Veranlagung für 2020 wirksam. Für Arbeitnehmer ist eine Berücksichtigung über die Lohnverrechnung bereits früher vorgesehen: Arbeitgeber müssen für ihre Arbeitnehmer die rückwirkende Steuersenkung so bald wie möglich, spätestens jedoch bis 30. September 2020 durch Neuberechnung der Lohnsteuer vergangener Lohnzahlungszeiträume (die sogenannte „Aufrollung”) berücksichtigen.
Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent für den Einkommensteil ab einer Million Euro wurde dagegen über das Jahr 2020 hinaus bis 2025 verlängert.
Auf einen Blick
Der sogenannte Eingangssteuersatz wurde rückwirkend mit 1.1.2020 von 25 Prozent auf 20 Prozent gesenkt. Dies betrifft den Einkommensteil zwischen 11.000 und 18.000 Euro Jahreseinkommen (Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage). Die Senkung wirkt sich linear aus. Hier finden Sie einige, vereinfacht dargestellte Beispiele:
Jahreseinkommen | ESt bisher | ESt neu | Entlastung pro Jahr |
12.000 | 250 | 200 | 50 |
13.000 | 500 | 400 | 100 |
14.000 | 750 | 600 | 150 |
15.000 | 1000 | 800 | 200 |
16.000 | 1250 | 1000 | 250 |
17.000 | 1500 | 1200 | 300 |
18.000 und mehr | 1750 | 1400 | 350 |
Währung = Euro