EU verschärft Regeln: Reparieren wird Jobmotor
Mit neuen Vorgaben für das Ökodesign von Produkten will die EU-Kommission die Kreislaufwirtschaft in Europa stärken. E-Geräte, Textilien und Bauwaren sollen nicht nur nachhaltiger hergestellt werden, sondern auch leichter zu reparieren sein.

Ende März hat die EU-Kommission im Rahmen des „Grünen Deals” ein Paket an Vorschlägen vorgelegt, die nachhaltige Produkte in der EU zur Norm machen sollen. Praktisch alle Waren sollen während ihres gesamten Lebenszyklus umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter werden. Geplant ist zudem, kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu fördern und Konsumenten beim grünen Wandel zu unterstützten. Konkret soll in einer Ökodesign-Verordnung festgelegt werden, dass Produkte nachhaltiger und zuverlässiger werden müssen. Zudem müssen sie leichter wiederverwendet, nachgerüstet, gewartet, repariert und recycelt werden können. „Digitale Produktpässe” sollen das für alle Waren ermöglichen. Derzeit gibt es schon Vorschriften in der EU, die in diese Richtung gehen - sie sollen aber künftig für viel mehr Produkte gelten und deutlich höhere Anforderungen an die Hersteller bringen. Die EU-Kommission will damit den ökologischen Fußabdruck der Union reduzieren und wirtschaftliche Innovationsmöglichkeiten schaffen - vor allem bei der Wiederaufarbeitung, der Wartung, dem Recycling und der Reparatur von Gegenständen aller Art. Das bedeutet: Es werden viele neue Jobs mit Wertschöpfung in der EU geschaffen, weniger Ressourcen verbraucht, weniger Materialien ungenutzt entsorgt und die Importabhängigkeit von Drittstaaten wird reduziert. Neben elektrischen und elektronischen Geräten stehen auch Textilien und Bauwaren ganz besonders im Fokus der EU-Kommission. Bis spätestens 2030 will die Kommission erreichen, dass „Fast Fashion” in der EU aus der Mode kommt - Kleidungsstücke also länger genutzt werden und außerdem frei von gefährlichen Stoffen sind, so weit wie möglich aus recycelten Fasern hergestellt werden und haltbarer sind. Wirtschaftlich rentable Wiederverwendung und Reparaturdienste sollen dafür allgemein zugänglich werden. Die Entsorgung von Textilien auf Deponien oder über Verbrennung soll auf ein Minimum reduziert werden, stattdessen soll ein „kreislauforientiertes Textilökosystem” entstehen. Die Herstellerverantwortung wird ausgeweitet, die Mitgliedstaaten werden zudem dazu aufgefordert, den Wiederverwendung und Reparatursektor steuerlich zu begünstigen.
Weg von der Wegwerfgesellschaft
Es sei höchste Zeit, das Modell der Wegwerfgesellschaft ad acta zu legen, heißt es aus der EU-Kommission. Dadurch würden überall in Europa neue, hoch qualifizierte Arbeitsplätze entstehen. Eine längere Lebensdauer von Produkten helfe auch den Konsumenten, Geld zu sparen. Und am Ende ihrer Lebensdauer würden die Waren zu neuen Werkstoffen für die Wirtschaft. Europa werde dadurch weniger anfällig für Störungen in globalen Lieferketten. Welche Maßnahmen künftig tatsächlich gelten werden, wird jetzt politisch verhandelt. Derzeit läuft die öffentliche Konsultation, bei der viele verschiedene Stellungnahmen abgegeben werden. Hier ist auch die Wirtschaftskammer engagiert, die in der EU-Hauptstadt Brüssel ein Büro betreibt, das Vorschläge der Kommission im Detail bewertet und die Position der österreichischen Wirtschaft übermittelt. So sieht man etwa neuerliche Maßnahmen im Bereich der gesetzlichen Garantie sehr kritisch. Positiv bewertet werden aber Initiativen zur Förderung von Reparaturen, wie der von der EU bereits massiv unterstützte Reparaturbonus, der vor kurzem in Österreich gestartet ist. Nach Abschluss der Konsultation wird es vermutlich noch heuer einen konkreten Vorschlag der EU-Kommission geben, danach startet das Trilog-Verfahren mit Rat und Europäischem Parlament. Dass dieses noch in der laufenden EU Legislaturperiode abgeschlossen wird - also bis Mitte 2024 -, gilt als wahrscheinlich. Die Umsetzung der neuen Richtlinien in nationales Recht könnte dann aber noch zwei Jahre dauern.