Die Wiener Trafik braucht Zukunftssicherheit
Das österreichische Tabakmonopol ist europaweit ein einzigartiges Beschäftigungsmodell für Menschen mit Behinderung. Die Trafik ist Teil der österreichischen Identität und gleichzeitig Inklusionsmotor, den es zu erhalten gilt.
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Eine Erkenntnis des VwGH, nach der die Trafikvergabe künftig nach dem Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 zu regeln wäre, erhitzt die Gemüter. Unberücksichtigt blieben dabei leider die sozialpolitischen Zielsetzungen des Tabakmonopolgesetzes. Für die Anwendung falscher Vergabeverfahren sieht das Bundesvergabegesetz einen horrenden Strafrahmen vor.
Unzählige Trafikvergaben hängen in der Luft
Trafiken sind kleine familiengeführte Unternehmen, Wirkungsstätten und Lebensmittelpunkte von behinderten Menschen. Gerade in Zeiten des Personalmangels packen nahe Familienangehörige mit an und helfen wo sie können. Sie geben damit ihre berufliche Existenz auf, um die Person mit Behinderung in der Erwerbstätigkeit zu unterstützen. Derzeit werden Trafikant:innen seit einem Jahr immer wieder von der Politik vertröstet. Sie können ihre wohlverdiente Pension nicht antreten. Denn ein Konzessionssystem schließt eine Weitergabe an Familienangehörige - wie bislang nach § 31 TabMG vorgesehen - eigentlich aus.
Trafikant:in mit Ablaufdatum
Das BVergGKonz 2018 ist im Kern nur wirtschaftlich orientiert. Trafiken würden im Vergabewesen „wie öffentliche Großaufträge“ behandelt, also quasi z.B. einem Straßenbauprojekt gleichgestellt. Dazu kommt, dass eine zeitbegrenzte „Karriere“ als Trafikant:in weitere Unsicherheiten schafft. Konzessionen werden – anders als bislang die Bestellungsverträge für Tabakfachgeschäfte – in der Regel befristet bis zu 5 Jahren ausgeschrieben. Für die Neuausstellung einer Konzession kann sich im Rahmen der EU-weiten öffentlichen Ausschreibung auch der bisherige Inhaber bewerben. Er hat aber keinen Rechtsanspruch auf Wiedererteilung. Einspruch gegen eine Entscheidung kann künftig beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
„Wir wollen eine Beibehaltung der Trafikvergabe nach dem Tabakmonopolgesetz.“
Was tun, wenn man bei der Neuausschreibung nicht weiter für dieselbe Trafik die man investiert und aufgebaut hat, zum Zug kommt? Zahlt es sich überhaupt noch aus, ein Geschäft bestmöglich weiterzuentwickeln und in die Ausstattung zu investieren? Wie kann es weitergehen, wenn die eigene Trafik vor Erreichen des Pensionsalters schlagartig weg ist? Hat ein Mensch mit Behinderung – dazu meist in der Altersklasse 40plus – eine Chance auf dem Arbeitsmarkt? Wo bleibt dann die so gern gelobte soziale Ausrichtung des Tabakmonopols? Und wie verändert sich der Wert eines Tabakfachgeschäfts, wenn es nicht mehr innerfamiliär weitergegeben werden kann oder ein Erwerber nur einige Jahre Zeit für eine sichere Amortisation seiner Investitionen hat? Dies kann gravierende betriebs- und volkswirtschaftliche Effekte haben, durch eine Zurückhaltung der Investitionen aufgrund der Planungsunsicherheit.
Handlungsauftrag an die Politik
Viele Fragen, die der Wiener Obmann der Tabaktrafikanten KommR Andreas Schiefer zu Recht formuliert und an die Politik richtet. Gemeinsam mit dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten werden alle Hebeln in Bewegung gesetzt, um das Schicksal der Trafiken nicht an eine EU-Gesetzgebung zu koppeln und ein Gold-Plating in Österreich abzuwenden. Vergabeexperten führen aus, dass das Tabakmonopol aufgrund der sozialpolitischen Zielsetzung nur zwei Vergabekriterien hat: das Kriterium „Maß der sozialen Bedürftigkeit“ und das Kriterium „Grad der Behinderung“. Diese beiden sozialen Kriterien sind aber keine Zuschlagskriterien im Sinne des Bundesvergabegesetzes. „Wir wollen eine Beibehaltung der Trafikvergabe nach dem Tabakmonopolgesetz. Das Vergaberecht muss nicht zwingend für die Trafikvergabe zur Anwendung kommen, es führt die sozialpolitische Zielsetzung ad absurdum und bringt für tausende Trafikant:innen eine unsichere Zukunft“, meint Schiefer energisch in Richtung Finanzministerium. „Eine Anwendung des Vergaberechts anstelle des heimischen Tabakmonopolgesetzes sorgt dafür, dass das gesamte System komplizierter wird und die Trafikant:innen viele Entscheidungen nicht mehr in der eigenen Hand haben. Zukünftige Änderungen des Bundesvergabegesetzes werden von allgemeinen Vergabethematiken auf EU-Ebene bestimmt sein und somit die Interessen und Bedürfnisse der Trafiken kaum Berücksichtigung finden“, ist Schiefer überzeugt.
Nikotinpouches und rauchbarer Hanf in die Trafik
Das Tabakmonopolgesetz bedarf aber auch aus anderen Gründen dringend einer Überarbeitung. Vor allem geht es dabei um die Zukunftsmaßnahmen wie die Verankerung der Nikotinpouches sowie aller nikotinhaltigen Genussmittel im Tabakmonopol. Und natürlich die Umsetzung der Gesetze für rauchbaren Hanf unter 0,3 % THC. „Hier findet außerhalb unserer Trafiken kein kontrollierter Verkauf statt, Jugendschutzbestimmungen werden mit den Füßen getreten“, wettert Schiefer auch in Richtung Gesundheitsministerium.