Aus für kalte Progression bringt mehr Einkommen
Ab 2023 werden die Einkommensteuerstufen zum Großteil automatisch an die Inflation angepasst, die schleichende Höherbesteuerung durch die Teuerung wird abgeschafft. Was das für Erwerbstätige konkret bedeutet.

Seit den 1980er-Jahren wird die Abschaffung der kalten Progression gefordert, mit dem kommenden Jahr wird sie umgesetzt. Denn ab 2023 werden die höheren Steuereinnahmen, die sich durch das inflationsbedingte Aufrücken in höhere Tarifstufen ergeben, an die Erwerbstätigen zurückgegeben. Zwei Drittel davon automatisch durch die Indexierung der Steuerstufen, ein Drittel im Wege einer jährlich neu zu treffenden politischen Entlastungsentscheidung. Basis für die Berechnung der bevorstehenden Anpassung war die durchschnittliche Teuerungsrate in Österreich zwischen Juli 2021 und Juni 2022. Diese betrug 5,2 Prozent. Zwei Drittel davon - also 3,47 Prozent - wirken sich direkt auf die Tarifstufen aus; sie werden 2023 also um exakt diesen Wert angehoben. Ausgenommen ist lediglich die höchste Steuerstufe, die weiterhin ab einer Million Euro Einkommen gilt.
Das verbleibende Drittel fließt durch diese Maßnahmen zurück an die Erwerbstätigen:
- werden die ersten beiden Tarifstufen zusätzlich erhöht - sie steigen um 6,3 Prozent.
- werden diverse Absetzbeträge um die volle Inflation, also um 5,2 Prozent, erhöht. Dies betrifft etwa die Absetzbeträge für Alleinverdiener, Alleinerzieher, Unterhalt, Verkehr, Pensionisten sowie die Rückerstattung und den Bonus der Sozialversicherung.
Auch der Steuersatz sinkt weiter
Zusätzlich sinken die Steuersätze der Einkommensteuer weiter. Im Jahr 2020 wurde im Zuge der Steuerreform bereits die Stufe 2 von 25 Prozent auf 20 Prozent gesenkt, heuer zur Jahresmitte die Stufe 3 von 35 Prozent auf 30 Prozent. Mitte des kommenden Jahres folgt die Stufe 4 - sie wird von 42 Prozent auf 40 Prozent sinken. In Kombination mit den zugleich steigenden Steuerstufen bedeutet das eine deutlich spürbare Entlastung. So wird ein Erwerbstätiger mit einem Einkommen (Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage) von 35.000 Euro im Jahr 2023 um mehr als 1000 Euro bzw. fast 14 Prozent weniger Steuern zahlen als im Jahr 2021. Bei einem Einkommen von 90.000 Euro sinkt die Abgabenlast um knapp 1500 Euro bzw. 4,5 Prozent pro Jahr. Niedrigere Einkommen werden daher anteilsmäßig stärker entlastet als höhere.