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Abmahnwelle: Was Betriebe tun können

In drei Abmahnwellen hat ein Anwalt aus Niederösterreich im Namen seiner Mandantin nicht nur Gewerbetreibende angeschrieben, sondern auch Freiberufler, Apotheken, Ärzte oder Landwirte.

Abmahnung Google-Fonts
© WIWI-monticello/shutterstock.com

In drei Abmahnwellen hat ein Anwalt aus Niederösterreich im Namen seiner Mandantin nicht nur Gewerbetreibende angeschrieben, sondern auch Freiberufler, Apotheken, Ärzte oder Landwirte. In dem Anwaltsbrief wird den Empfängern vorgeworfen, dass die IP-Adresse von Besuchern ihrer Webseiten durch die Ver­wendung von Google Schriften (Fonts) an Google (also die USA, einen unsicheren Drittstaat im Sinne der DSGVO) weitergegeben wurde. Konkret fordert der Rechtsanwalt 100 Euro Schadenersatz für die Mandantin und 90 Euro Kostenersatz für sein Einschreiten. Die derzeitige Empfehlung der Wirtschaftskammer Wien für betroffene Betriebe lautet:

  1. Ersuchen Sie um Fristverlängerung. Zum einen wurden die Briefe während der Urlaubszeit versendet, zum anderen muss von Seiten der Betriebe geprüft werden, ob die Vorwürfe zutreffen. Dafür braucht es einen gewissen technischen Aufwand und mehr Zeit, da eventuell externe IT-Techniker eingebunden werden müssen.
  2. Fehlt im Schreiben die Vollmacht der Mandantin oder gibt es keine Verlinkung dazu, fordern Sie die Vollmacht an.
  3. Es hat sich herausgestellt, dass die Vorwürfe nicht immer stimmen. Überprüfen Sie, ob sie Google Fonts im Einsatz haben, ob überhaupt eine Kommunikation mit dem Google-Server stattfindet und ob die im Anwaltschreiben angegebene IP-Adresse erfasst und weitergeleitet wurde.
  4. Benötigen Sie mehr Daten, etwa das genaue Datum und die Uhrzeit des Webseitenbesuchs der Mandantin, fordern Sie sie an.
  5. Verwenden Sie die Mustertexte, die die Wirtschaftskammer auf der eigens eingerichteten Landingpage zur Verfügung stellt.
  6. Die Entscheidung, ob die geforderte Summe zu zahlen oder nicht zu zahlen ist, muss man immer im Einzelfall abwägen. Es gibt jedenfalls einige gute juristische Argumente gegen das Bestehen eines Schadenersatzanspruches.
  7. Zu beachten ist jedoch auch, dass bei Nichtbezahlen das Risiko besteht, eine Klage auf Schadenersatz zu erhalten. Sollten Sie eine Klage auf Schadenersatz zugestellt bekommen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der Wirtschaftskammer auf. Die WKÖ unterstützt bereits ein Verfahren als Musterprozess. Für alle späteren Betroffenen wird sich die Frage stellen, ob ein Unterbrechungsantrag bis zur Entscheidung der bereits anhängigen Verfahrens gestellt werden soll.

Achtung!
Auch wenn Sie kein Abmahnschreiben erhalten haben, sollten Sie jedenfalls auf eine lokale Einbindung von Google Fonts - oder einen anderen Schriftenstil - umstellen.


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