Abgabenerleichterungen für Betriebe sind richtiges Signal
Heute Beschluss über Corona-bedingte Anpassung des Wiener Gebrauchsabgaben-Gesetzes – Ruck: „Wirte werden zum Teil um tausende Euro entlastet“Wien

In der heutigen Sitzung des Wiener Landtags wird das Wiener Gebrauchsabgaben-Gesetz (GAG) geändert. Das Gesetz regelt die städtischen Abgaben für die Nutzung des öffentlichen Raums durch Unternehmen, etwa für Schanigärten, Beleuchtungen, Baustellen, Würstelstände, Portalvorbauten, Schilder, Klimaanlagen, Markisen und Ähnliches. Weil tausende Betriebe seit Mitte März geschlossen sind, den öffentlichen Raum daher nicht nutzen können, dafür bereits zum Teil aber schon bezahlt haben, hat sich die Wirtschaftskammer Wien für ein Entgegenkommen der Stadt eingesetzt. Betriebe, die wegen Corona nicht wie gewohnt wirtschaften können, werden nun entlastet.
„Das ist ein gutes und richtiges Signal an die Wiener Betriebe, die den Rückhalt der Politik noch lange brauchen werden“
Rechenbeispiele aus der Praxis
Wie viel ein Unternehmen an Gebrauchsabgaben an die Stadt bezahlen muss, hängt von der Art und dem Umfang der Nutzung des öffentlichen Raums ab. Die Tarife sind genau geregelt. Wie groß die heute beschlossene Entlastung für die Betriebe ist, hat die WK Wien anhand von vier typischen Beispielen und einem Zeitraum von drei Monaten errechnet:
- Typisches Beispiel A: Gastwirtschaft auf der Praterstraße mit 150 m² Schanigarten, 10 Lampen, einer Klimaanlage und einer Markise im Eingangsbereich. Er erspart sich nun für 3 Monate in Summe 4.770 Euro.
- Typisches Beispiel B: Der Würstelstand in Meidling zahlt normalerweise eine umsatzabhängige Abgabe, mindestens aber 80 Euro pro Monat. Umsatz gibt es drei Monate lang keinen, die Mindestabgabe wird ihm erlassen. Ersparnis: 240 Euro.
- Typisches Beispiel C: Kleines Bekleidungsgeschäft mit Portalvorbau in einer Randlage, 1 m² für Warenpräsentation vor dem Geschäft (Warenausräumung) und zwei Lampen, die das Geschäftsschild beleuchten. Refundierung für die Schließzeit: rund 60 Euro.
- Typisches Beispiel D: Kleine Baustelle im 15. Bezirk, 30 m² für Baustofflagerung genutzt. Refundierung für die Schließzeit: 540 Euro.