Ab jetzt beantragen: Bonus für neu aufgenommene Lehrlinge
Die Bundesregierung hat Anfang Juni einen Lehrlingsbonus als Anreiz für die Schaffungbetrieblicher Lehrstellen angekündigt. Unternehmen, die seit dem Corona-Lockdown neue Lehrlinge aufgenommen haben oder das bis 31. Oktober dieses Jahres noch tun, erhalten 2000 Euro.

Die Bundesregierung hat Anfang Juni eine Lehrlingsbonus als Anreiz für die Schaffung betrieblicher Lehrstellen angekündigt. Unternehmen die seit dem Corona-Lockdown neue Lehrlinge aufgenommen haben oder das bis 31. Oktober dieses Jahres noch tun, erhalten 2000 Euro. Abgewickelt wird diese Förderung über die Lehrlingsstellen der Landes-Wirtschaftskammern. Die Antragstellung ist seit 1. Juli möglich. Hier die Details:
Voraussetzungen
Den 2000-Euro-Bonus gibt es:
- Für jeden neu eingestellten Lehranfänger, dessen Lehrvertrag zwischen 16. März 2020 und 31. Oktober 2020 abgeschlossen wird. Das Lehrverhältnis muss bis spätestens 31. Dezember 2020 beginnen.
- Für jeden Lehrling, der aus einer überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA) übernommen wird. Der Lehrvertrag muss zwischen 16. März 2020 und 31. März 2021 abgeschlossen werden, das Lehrverhältnis bis 1. April 2021 beginnen.
- Voraussetzung ist, dass das Lehrverhältnis nicht innerhalb der gesetzlichen Probezeit aufgelöst wird
Nicht gefördert werden Lehrverhältnisse, für die der Lehrvertrag vor dem 16. März 2020 unterzeichnet wurde oder die bereits betriebliche Vorlehrzeiten von mehr als einem Jahr aufweisen (ausgenommen ist die Übernahme aus einer ÜBA).
Einfache Abwicklung
Alle Wiener Ausbildungsbetriebe erhalten in den nächsten Tagen von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Wien ein Info-Mail mit dem Förderantrag. Dieser ist auch über www.lehre-foerdern.at abrufbar. Der Antrag wird ausgefüllt und unterfertigt retourniert, wobei die Betriebe zwischen der Auszahlung des Lehrlingsbonus als Einmalbetrag oder in zwei Tranchen zu je 1000 Euro wählen können. Nach Eingang des Förderantrags und positiver Prüfung wird der Bonus auf das angegebene Konto überwiesen. Der neue Lehrlingsbonus wird zusätzlich zur bestehenden Basisförderung und sonstigen Förderungen der Lehrlingsstelle gewährt. Kurzarbeit ist kein Hindernis: Auch Betriebe in Kurzarbeit können Lehrlinge einstellen, und die neue Lehrlingsförderung wird auch für Lehrlinge in Kurzarbeit gewährt.