8. Dezember: Arbeiten am Feiertag
Handelsbetriebe, die am 8. Dezember geöffnet haben und Mitarbeiter beschäftigen wollen, haben dies bis spätestens Dienstag, 10. November, dem Mitarbeiter mitzuteilen.

Der Feiertag Mariä Empfängnis fällt heuer auf einen Dienstag. Geschäfte dürfen von 10 bis 18 Uhr offenhalten. Handelsbetriebe dürfen Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge mit folgenden Tätigkeiten beschäftigen:
- Tätigkeiten zur Beratung und Betreuung von Kunden,
- Tätigkeiten im Warenverkauf,
- Tätigkeiten, die mit diesen in unmittelbarem Zusammenhang stehen oder ohne diese nicht durchführbar wären,
- sonstige Tätigkeiten, die vom Arbeitgeber im Zusammenhang mit den obenstehenden Tätigkeiten verlangt werden.
Dabei sind ein bestimmtes Verfahren und eine gesonderte Entlohnung zu beachten: Handelsbetriebe, die am 8. Dezember ihre Verkaufsstelle geöffnet haben und Mitarbeiter beschäftigen wollen, haben dies bis spätestens Dienstag, 10. November 2020, dem Mitarbeiter mitzuteilen. Der betroffene Mitarbeiter hat das Recht, binnen einer Woche nach Zugang dieser Aufforderung zur Arbeitsleistung die Beschäftigung am 8. Dezember abzulehnen. Kein Arbeitnehmer darf wegen seiner Weigerung, am 8. Dezember der Beschäftigung nachzugehen, benachteiligt werden.
Bezahlung der Mitarbeiter
Die am 8. Dezember geleisteten Arbeitsstunden müssen zusätzlich mit dem Normalstundensatz bezahlt werden. Leistet der Mitarbeiter allerdings mehr als die normalerweise für diesen Wochentag vorgesehene Arbeitszeit, sind dies Überstunden. Überstunden am Feiertag sind im Handel mit einem Zuschlag von 100 Prozent zu vergüten.
Dauer der Beschäftigung und Freizeitausgleich
Arbeitnehmer können zu Verkaufszwecken in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr und über diesen Zeitraum hinaus zu Vor- und Abschlussarbeiten im unbedingt erforderlichen Ausmaß herangezogen werden. Für die am 8. Dezember erbrachte Arbeitsleistung ist zusätzliche Freizeit zu gewähren, die auf die wöchentliche Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers anzurechnen ist. Der Verbrauch dieser Freizeit ist einvernehmlich unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse sowie unter Bedachtnahme auf persönliche Interessen des Arbeitnehmers zu vereinbaren und bis 31. März des Folgejahres unter Fortzahlung des Entgeltes zu verbrauchen. Arbeitnehmer, die bis zu vier Stunden arbeiten, erhalten vier Stunden Freizeit, Arbeitnehmer, die mehr als vier Stunden arbeiten, erhalten acht Stunden Freizeit. Diese Regelung gilt auch für Teilzeitbeschäftigte. Eine Abgeltung in Geld ist bei aufrechtem Arbeitsverhältnis unzulässig.
Beschäftigung auf ständigen Märkten
Die Beschäftigung von Mitarbeitern auf ständigen Märkten ist am 8. Dezember von 10 bis 18 Uhr aufgrund einer kollektivvertraglichen Regelung zulässig.
Wie die Bezahlung von Lehrlingen für den 8. Dezember erfolgt
Es kommt darauf an, ob der Betrieb bereits den Übertritt in das Entgelt-system Neu vollzogen hat oder ob er sich noch immer im Gehaltsystem Alt befindet. Berechnungsgrundlage der Vergütung von Arbeitsleistungen eines Lehrlings am 8. Dezember ist, wenn noch die Gehaltsordnung Alt anzuwenden ist, der Stundensatz der Beschäftigungsgruppe 2 im ersten Berufsjahr, wenn aber das Entgeltsystem Neu zur Anwendung kommt, der Stundensatz der BG C,Stufe 1.
- Beispiel Gehaltsordnung Alt
Ein Lehrling wird im Betrieb am 8. Dezember 2020 beschäftigt und unterliegt der Gehaltstafel A (Allgemeiner Groß- und Kleinhandel) des Kollektivvertrags für die Handelsangestellten.Er erhält pro geleisteter Arbeitsstunde ein Entgelt von 10,05 Euro brutto (= 1675 Euro brutto: 38,5 Std : 4,33) - Beispiel Entgeltsystem Neu
Ein Lehrling wird im Betrieb am 8. Dezember 2020 beschäftigt und unterliegt der Gehaltstabelle „neues Gehaltssystem” des Kollektivvertrags für die Handelsangestellten. Er erhält pro geleisteter Arbeitsstunde ein Entgelt von 10,28 Euro brutto (= 1714 Euro brutto: 38,5 Std : 4,33).