„Go” unter Auflagen für Weihnachtsmärkte
Ein von Wirtschaftskammer Wien initiiertes Präventionskonzept ist die Grundlage, dass Wien auch heuer nicht auf seine Weihnachtsmärkte verzichten muss.

Von den erneut verschärften Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie sind die Weihnachtsmärkte nicht betroffen. Der Sozialminister hat jedenfalls vorige Woche neue Rahmenbedingungen für Gelegenheitsmärkte verordnet. Demnach ist für jeden Markt ein Corona-Präventionskonzept Voraussetzung - und ein solches hat die Wirtschaftskammer Wien gemeinsam mit Umweltmediziner Hans-Peter Hutter (MedUni Wien) für alle Wiener Weihnachtsmärkte erstellt. Initiiert wurde es von WK Wien-Vizepräsident Friedrich Strobl. Es sieht im Wesentlichen folgende Maßnahmen vor:
- Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für Besucher und Standbetreiber größere Abstände zwischen den Ständen,
- Einbahnregelungen, um die Gästeströme zu entzerren
- Ordner zur Kontrolle der Einhaltung des Mindestabstands
- spezielle Vorgaben für Hygiene, Reinigung und Desinfektion,
- spezielle Vorgaben für die Gastronomie.
Eigenverantwortung ist gefragt
Das Marktamt hat das Präventionskonzept bereits genehmigt und auf dieser Basis schon rund ein Dutzend Weihnachtsmärkte bewilligt. Jedenfalls stattfinden soll der Christkindlmarkt am Rathausplatz - er wird am 13. November eröffnet, muss allerdings ohne Rahmenprogramm und mit 115 statt 150 Ständen auskommen. Zusätzlich zu den im WK Wien-Präventionskonzept festgelegten Maßnahmen wird Essen und Trinken nur in eigenen Zonen erlaubt sein. Ampeln bei den Eingängen sollen anzeigen, ob der Zutritt gerade möglich ist oder zu viele Menschen am Markt sind. Die Wiener Weihnachtsmärkte sind ein Highlight der Vorweihnachtszeit - als Stimmungsfaktor und wirtschaftlich: Im Vorjahr wurden viereinhalb Millionen Besucher und ein Umsatz von 100 Millionen Euro gezählt. Heuer werden vor allem die Gäste aus dem Ausland fehlen. Margarethe Gumprecht, Obfrau der Sparte Handel, ist dennoch froh, dass die Märkte stattfinden können.
„Immerhin haben die Wiener Weihnachtsmärkte lange Tradition und auch eine gesellschaftliche Bedeutung.”
Sie appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Besucher, alle Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Entscheidend ist die weitere Entwicklung der Corona-Infektionszahlen und die damit verbundenen Maßnahmen. Steigen die Infektionszahlen weiter und kommt es daher zu weiteren Verschärfungen, können auch bereits bewilligte Märkte wieder abgesagt werden - buchstäblich bis zur letzten Sekunde.
Sichere Märkte
Die vorige Woche vom Sozialminister verordneten Rahmenbedingungen für die Abhaltung von Gelegenheitsmärkten - und als solche sind Weihnachtsmärkte zu werten - sieht vor, dass alle Märkte mit mehr als 250 erwarteten Gästen ein Präventionskonzept, einen Covid-19-Beauftragten und die Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde brauchen. Für das Essen und Trinken auf Märkten gelten dieselben Vorschriften wie in der Gastronomie. Die Verordnung gilt ab 13. November.