„Für Wien“ - Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung - Vereinfachungen in der Lohnverrechnung
Alle Infos zur Vereinfachungen bei der Meldung und Abrechnung der Sozialabgaben

Das derzeitige Sozialversicherungs-Beitragswesen wurde mit der Gründung der österreichischen Republik in den 50-er Jahren des vorigen Jahrhunderts eingeführt. Dieses System blieb in seinen Grundzügen bis heute unangetastet. Da es aber nicht mehr den gegenwärtigen Anforderungen entspricht, wurde es einer umfassenden Reform unterzogen. Ein neues zeitgemäßes System wird sowohl für die österreichischen DienstgeberInnen als auch für die SachbearbeiterInnen in der Sozialversicherung wesentliche bürokratische Entlastungen bringen.
Erstmalig ein vollelektronischer Kreislauf
Mit dem neuen System werden alle wichtigen sozialversicherungsrechtlichen Daten für Versicherte in Hinkunft monatsaktuell abrufbar gemacht. Die Beitragsgrundlagen stehen somit stets aktualisiert zur Verfügung, der Aufwand für etwaige Rückfragen und zeitintensive Abstimmungen entfällt komplett. Was ist neu? Innovativ ist, dass nach der Implementierung der entsprechenden Lohnverrechnungssoftware erstmalig ein vollelektronischer Kreislauf gestartet wird, der eine vollautomatisierte Lohnverrechnung möglich macht. Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) tritt per Gesetz am 1. Jänner 2019 in Kraft und wird für UnternehmerInnen Vereinfachungen bei der Meldung und Abrechnung ihrer Sozialabgaben bringen. Das moderne Beitragssystem beruht auf einer jährlichen versichertenbezogenen Beitragsgrundlagen- Meldung durch die DienstgeberInnen nach Ablauf eines Kalenderjahres sowie einer monatlich aufsummierten Meldung der Beitragsgrundlagen für den Betrieb selber.