Vorschreibung der Grundumlagen wird ausgesetzt
WKV-Präsident Metzler und Direktor Christoph Jenny: „Aufgrund der aktuellen Situation haben wir beschlossen die Einhebung der Grundumlage vorübergehend auszusetzen“.

„Wir wollen einen direkten Beitrag leisten, um die Zahlungsengpässe unserer Mitglieder aufgrund Corona-Krise zu lindern. Zudem arbeiten wir mit Hochdruck an weiteren finanziellen Hilfen für unsere Betriebe“, erklärt Wirtschaftskammer-Präsident Hans Peter Metzler.
„Damit greifen wir unseren Unternehmerinnen und Unternehmern in dieser Ausnahmesituation ganz konkret unter die Arme. Vorschreibungen für das Jahr 2020 sind noch nicht erfolgt“, ergänzt WK-Direktor Christoph Jenny.
Darüber hinaus besteht im Falle einer wirtschaftlichen Notlage aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit, eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung der Steuern - darunter auch die Kammerumlage 1 und Kammerumlage 2 - zu beantragen. Zusätzlich kann ein Antrag gestellt werden, dass die Stundungszinsen auf null herabgesetzt werden.
Link für Antrag: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html