Schlupflöcher schließen: Handel braucht Steuerfairness
4,4 Millionen Österreicher shoppen online. Weniger als die Hälfte dieser Ausgaben fließt in den österreichischen Onlinehandel, der Rest in den ausländischen. Problematisch sind dabei die ungleichen Bedingungen im Steuer- und Abgabenrecht.

Rund 58 Prozent bzw. rund 4,4 Millionen Konsumenten (ab 15 Jahre) kaufen Einzelhandelswaren in Online-Shops bzw. über Online-Plattformen ein. 2019 erzielte der heimische Einzelhandel ein Online-Wachstum von sechs Prozent. In Summe ist der Jahresumsatz 2019 im österreichischen Internet-Einzelhandel auf rund 3,5 Milliarden Euro (brutto) gestiegen. „Das sind 4,6 Prozent des gesamten Einzelhandelsvolumens in Österreich", zitiert Handelsobfrau KommR Theresia Föwis eine Erhebung der KMU Forschung Austria dazu. „Die gesamten Ausgaben der Österreicher im Internethandel sind aber weitaus höher! Denn weit mehr als die Hälfte der Online-Bestellungen gehen ins Ausland, das sind rund 4,2 Milliarden Euro", informiert Fröwis weiter. Laut der Spartenobfrau herrschen hier jedoch ungleiche Wettbewerbsbedingungen im Steuer- und Abgabenrecht.
Steuerfairness.
Als Beispiel führt sie die 22-Euro-Freigenze für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten an: Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten, deren Gesamtwert nicht höher als 22 Euro beträgt, sind einfuhrabgabenfrei. Spartenobfrau Fröwis: „Zum Vergleich: Kleinsendungen zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten sind ab dem ersten Cent an umsatzsteuerpflichtig. Nach Schätzungen der EU-Kommission werden ca. 150 Millionen Kleinsendungen aus den Drittstaaten mehrwertsteuerfrei in die EU importiert. Den Mitgliedstaaten entgehen jährlich eine Milliarde Euro!"
Um Wettbewerbsgleichheit zu schaffen, soll die Freigrenze von 22 Euro für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten EU-weit ab 2021 abgeschafft werden. Fröwis: „Damit wäre ein Steuerschlupfloch für ausländische Onlinehandelsgiganten geschossen. Daher plädieren wir als Sparte Handel für eine schnellstmögliche Abschaffung der 22-Euro-Freigrenze."