Hilfspaket für Tourismus österreichweit einzigartig
Sparte Tourismus in der Wirtschaftskammer Vorarlberg handelt mit dem Land 15-Millionen-Euro-Sonderförderung aus.

„Die Sonderförderung für den Vorarlberger Tourismus ist einzigartig und hat Vorbildwirkung für ganz Österreich. Andere Bundesländer können uns um diese gemeinsam mit dem Land Vorarlberg erarbeitete Lösung beneiden“, betont Wirtschaftskammer-Präsident Hans Peter Metzler. Diese Wiederaufbauhilfe als Ergänzung zu den Unterstützungsleistungen des Bundes sei eine wichtige Hilfe zur Liquiditätssicherung und werde durch weitere Dominoeffekte auch anderen Branchen zugutekommen. Der Förderzuschuss beträgt sechs Prozent des im Zeitraum 1. März bis 31. Mai 2019 erzielten Netto-Umsatzes eines Unternehmens, maximal jedoch 50.000 Euro. Über 60 Anträge wurden in den ersten 24 Stunden bereits gestellt.
„Ende April haben wir öffentlich Unterstützung eingefordert und klar gemacht, dass für unsere Branche Instrumente, die zur Überwindung der Krise auf einer Schuldenpolitik basieren, recht wenig nützen. Nun haben sich die intensiven Verhandlungen der vergangenen Wochen mit dem Land gelohnt. 15 Millionen Euro stehen unseren Betrieben als Sonderförderung des Landes Vorarlberg, ergänzend zu den Unterstützungen des Bundes, aktuell zur Verfügung. Unkompliziert und unbürokratisch, so wie wir uns das von allen Fördermaßnahmen erwarten hätten dürfen“, sagt Markus Kegele. Gefördert in Form eines einmaligen direkten Zuschusses werden folgende Kosten im Zusammenhang mit dem Wiederhochfahren von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben:
- Werbe- und Marketingkosten
- Lebensmittel unter der Voraussetzung, dass die Produkte nicht nur regional eingekauft werden, sondern auch aus heimischer Produktion stammen
- Waren- und Betriebsmittel
- Kosten für externe Dienstleistungen, die von Juni 2020 bis März 2021 anfallen. Der Förderzuschuss beträgt sechs Prozent des im Zeitraum 1. März bis 31. Mai 2019 erzielten Netto-Umsatzes eines Unternehmens, maximal 50.000 Euro. Er wird auf Grundlage des vom Förderungswerber sowie einem Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer unterfertigten Förderantrags im Vorhinein ausbezahlt.
Förderungsanträge können auf www.vorarlberg.at/tourismus-corona heruntergeladen und bis 30. September 2020 bei der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten des Landes Vorarlberg ausschließlich elektronisch eingereicht werden: E-Mail an tourismus@vorarlberg.at. Die Auszahlung der Mittel erfolgt innerhalb weniger Tage.
„Wir bleiben weiter dran und werden auch in den nächsten Wochen alles daransetzen, die Bedeutung des Tourismus als Schlüsselbranche deutlich zu machen und weitere Hilfe für den Wiederaufbau zu schaffen. Die Grenzöffnungen sind ein weiterer Schlüssel, denn nur mit ausländischen Gästen können wir die notwendige Auslastung und damit einhergehende Wirtschaftlichkeit sichern“, erklärt Spartenobmann Kegele.