Österreichs Industrie startet Initiative gegen überzogene Verwaltungsstrafen
Spartenobmann Comploj: „Wir halten die derzeitige Praxis überbordender Strafen für völlig überzogen."

Die Industrie hat genug: Einerseits werden Gesetze und Verordnungen immer mehr und immer komplexer, sodass es teilweise unmöglich wird, keine Verstöße zu begehen; andererseits werden die Folgen von Regelübertretungen immer gravierender und können für Betriebe existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Beim heurigen Jahrestreffen der Industriesparten der Länderkammern in Kärnten war dieses Thema von zentraler Bedeutung.
Denn mittlerweile kann eine kleine Regelverletzung exorbitante Folgen nach sich ziehen: Überschreiten mehrere Mitarbeiter – und wenn auch nur um Minuten - die zulässige Arbeitszeit, so löst jede einzelne Arbeitszeitüberschreitung eine Strafe aus; unabhängig davon, ob der Geschäftsführer davon Kenntnis hatte oder nicht. Ein Beispiel könnte die Arbeitszeitüberschreitung von Montagemitarbeitern aufgrund einer Flugverspätung sein. „Da kommen schnell zehntausende Euro und mehr zusammen“, sagt Georg Comploj.
Verschärfend kommt hinzu, dass Regelungen oft unpräzise sind und verschieden interpretiert werden können. Das gilt etwa für die Frage, ob im Einzelfall ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag vorliegt. Dazu SO Comploj: „Hier ist der Gesetzgeber in die Pflicht zu nehmen, um eindeutige Regelungen zu treffen, damit nicht schon aus dem Interpretationsspielraum teils enorme Verwaltungsstrafen entstehen können. Diese und andere überbordende Strafen haben die Industrievertreter der Landeskammern schon vor einem Jahr veranlasst, ein Expertengutachten zur Gestaltung eines modernen Unternehmensstrafrechts einzuholen. Die Vorschläge liegen seit einiger Zeit vor. Es wird die Aufgabe der interessenpolitischen Arbeit sein, die Umsetzung bei der Rechtsgestaltung voranzutreiben.
Industrie-Spartenobmann Georg Comploj bringt die Forderungen der Industrie auf den Punkt:
- Ein Vergehen - eine (angemessene) Strafe
Anstelle einer Strafe je Übertretung sollte die Anzahl der Übertretungen in einem vorhandenen Strafrahmen erfasst werden. Eine derartige Regelung gilt zum Beispiel auch in Deutschland. - Ermahnen vor Bestrafen
In Fällen geringfügiger Übertretungen und geringfügiger Verschulden sollte es der Behörde ermöglicht werden, primär Ermahnungen aussprechen zu können, bevor gestraft wird.
- Keine Mindeststrafe
Eine weitere Forderung ist der Entfall der Mindeststrafe, da sie in Zusammenhang mit der derzeitigen Kumulierung zu exorbitanten Strafen führt. Weiters muss es auch rechtswirksam möglich sein, dass Geschäftsführer einzelne Aufgaben und die Einhaltung von Vorschriften an verantwortliche Beauftragte delegieren, da die Geschäftsführer nicht jedes Detail selbst kontrollieren und prüfen können.
- Keine Verschuldensvermutung
Ein wesentlicher Punkt ist auch die Abschaffung der Verschuldensvermutung. Nach dem österreichischen Verwaltungsstrafrecht hat der Beschuldigte glaubhaft zu machen, dass eine Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden übertreten wurde, während im gerichtlichen Strafverfahren der Beschuldigte so lange als unschuldig gilt, bis dessen Schuld erwiesen ist.
- Einführung der Unternehmensstrafbarkeit
In einer modernen Unternehmensorganisation erweist sich die Bestrafung von Einzelpersonen, sofern nicht ein besonderer Verschuldensumstand vorliegt, als nicht mehr sachgerecht. Zeitgerechte Haftungs- und Sanktionssysteme ziehen primär das Unternehmen selbst zur Verantwortung. Ähnlich der gerichtlichen Verbandsverantwortlichkeit soll auch im Verwaltungsstrafrecht die Unternehmensstrafbarkeit etabliert werden. Eine Doppelbestrafung, sowohl des Unternehmens als juristische Person als auch der verantwortlichen Führungskraft als Einzelperson, ist aber jedenfalls auszuschließen.