Härtefallfonds: Ausweitung des Bezieherkreises
Selbstständige und deren Betriebe brauchen jetzt dringend Unterstützung. Der Härtefallfonds ist dabei ein wichtiges Element der Soforthilfe. Am 16. April soll die Phase 2 starten.

Der Härtefallfonds ist eine persönliche Erste-Hilfe-Maßnahme für Unternehmer, die akut durch die Corona-Krise in Notlage geraten sind. Nachdem in einer ersten Phase für Selbstständige Schnellhilfe bis zu 1.000 Euro geleistet wurde, hat die Bundesregierung letzte Woche die Eckpunkte für die zweite Phase des Härtefallfonds, die nach Ostern startet, bekanntgegeben und den Fonds auf zwei Milliarden Euro aufgestockt. Dabei wurden wesentliche Forderungen der Wirtschaftskammer berücksichtigt. So wurde zum Beispiel der Kreis der Bezieher ausgeweitet, sodass deutlich mehr Unternehmerinnen und Unternehmer Geld aus dem Fonds erhalten.
WKV-Präsident Hans Peter Metzler zeigt sich über die Verdoppelung des Härtefall-Fonds auf zwei Milliarden Euro erfreut. Zudem wurden die von der Wirtschaftskammer geforderten Nachbesserungen beim Kreis der Anspruchsberechtigten berücksichtigt: „Wir müssen in dieser herausfordernden Situation besonders auf jene Selbstständigen achten, deren persönlicher Handlungsspielraum kleiner ist. Wir lassen niemanden zurück“, sagt der WKV-Präsident.
Das bedeutet im Detail:
- Die bisher geltenden Einkommensunter- und
-obergrenzen fallen: Auch bisher wegen zu niedriger
oder zu hoher Einkommen nicht Anspruchs-
berechtigte können nun mit einer Soforthilfe
rechnen. - Mehrfach Sozialversicherte sind ab sofort ebenso
berechtigt, um die Soforthilfe aus dem Härtefall-
fonds anzusuchen, ebenso wie - Jungunternehmer/-innen, die seit dem 1. Jänner
gegründet haben: Auch sie werden aus dem
Härtefallfonds abgesichert.
Maximal 2.000 Euro für bis zu drei Monate
Konkret wird mit einem Zuschuss von maximal 2.000 Euro pro Monat über maximal drei Monate der Verdienst- entgang – gesamt bis zu 6.000 Euro - abgefedert. Der erste Betrachtungszeitraum für den Verdienstentgang wird der erste Monat der Corona-Krise, von 16.3. bis 15.4., sein.
WKV-Präsident Metzler verspricht: „Wir als Wirtschaftskammer werden auch in der Phase 2 der Abwicklung dieses Fonds dafür sorgen, dass die Beantragung so schnell und unbürokratisch wie möglich erfolgen kann und Unternehmer die Unterstützung so rasch wie möglich ausbezahlt bekommen.“ Mit Stand Mittwoch, 8. April 2020, 16 Uhr, sind in der Wirtschaftskammer Vorarlberg 4.469 Anträge über das Online-Formular unter wko.at/haertefall-fonds eingelangt. In 4.406 Fällen wurde bereits ausbezahlt oder sind diese zur Auszahlung freigegeben. Die Bearbeitungsquote liegt damit bei 98 Prozent.
Rüdisser bringt langjährige Erfahrung ein
In der aktuellen Corona-Krise kann WKV- Präsident Hans Peter Metzlerauf kompetente Beratungsunterstützung zählen: Der Wirtschaftslandesrat und Landesstatthalter a.D., Karlheinz Rüdisser, wird auf Einladung von Metzler bei den Härtefallabwicklungen als strategischer Ratgeber im Hintergrund mitarbeiten. WKV-Präsident Metzler: „Rüdissers Fähigkeiten in Krisenzeiten sind unbestritten. Beim Hochwasserereignis 2006 oder in der Finanzkrise 2008 fungierte er als umsichtiger Krisenmanager und half in unzähligen Fällen bei der Krisenbewältigung. Mit ihm unterstützt uns ein Profi in strategischen Fragestellungen.“
