Härtefall-Fonds: Zweite Phase der Soforthilfe für Unternehmer startet am 20. April
Nachdem in einer ersten Phase für Selbstständige eine Schnellhilfe bis zu 1.000 Euro geleistet wurde, geht der Härtefallfonds mit 20. April in eine zweite Phase über.

Nach einer Verdoppelung des Fördervolumens auf zwei Milliarden Euro bringen die neuen Richtlinien der Bundesregierung eine Ausweitung der Anspruchskriterien für den Härtefall-Fonds und führen diesen in eine zweite Phase über. Mit kommendem Montag, 20. April, können Selbstständige mittels Online-Formular auf der wko.at/haertefall-fonds der WKÖ die Förderung beantragen. Zur Vorbereitung steht ab morgen Donnerstag, 16. April 2020, auf dieser Website ein Muster-Formular als Orientierungshilfe zur Verfügung.
„Die Antragstellung für die Schnellhilfe aus der ersten Phase ist noch bis inklusive Freitag, 17. April möglich. Allgemein läuft die Antragstellung im Härtefallfonds weiterhin bis 31. Dezember 2020“, informiert WKV-Direktor Christoph Jenny. Seit dem 27. März 2020 sind in der Wirtschaftskammer Vorarlberg rund 5.000 Anträge über das Online-Formular unter wko.at/haertefall-fonds eingelangt (Stand Mittwoch, 15. April, 13 Uhr). Die Bearbeitungs- und Auszahlungsquote liegt bei 98 Prozent.
Die Wirtschaftskammer konnte ihre bisherigen Erfahrungen aus der Abwicklung als operativer Dienstleister einbringen und erreichen, dass die Förderkriterien erweitert wurden: Künftig entfallen Einkommensober- und Einkommensuntergrenzen (positive Einkünfte sind allerdings erforderlich) und auch Mehrfachversicherungen und Nebenverdienste sind keine Ausschlussgründe mehr. Außerdem können auch Neugründer, die zwischen 1. Januar und 15. März 2020 gegründet haben, einen Pauschalbetrag von 500 Euro aus dem Fonds beziehen.
Generell wird der Verdienstentgang des Unternehmers bzw. der Unternehmerin mit einem Zuschuss von maximal 2.000 Euro pro Monat über maximal drei Monate abgefedert – gesamt sind bis zu 6.000 Euro möglich.