EPU-Anteil in Vorarlberg erstmalig leicht gesunken
12.131 Unternehmen in Vorarlberg waren 2017 sogenannte Ein-Personen-Unternehmen.

Auch wenn der Anteil an Ein-Personen-Unternehmen in absoluten Zahlen gegenüber 2016 leicht zugenommen hat (+ 65 Ein-Personen-Unternehmen), ist die Relation von EPU zu Arbeitgeberbetrieben in Vorarlberg mit 55,4 Prozent 2017 (gegenüber 56 Prozent 2016) erstmals seit mehr als 15 Jahren leicht rückläufig.
Ob sich an dieser geringfügigen Abnahme ein Trend in Bezug auf die Unternehmensform „Ein-Personen-Unternehmen“ ablesen lässt oder sich der EPU-Anteil auf dieser Höhe einpendeln wird, wagt die EPU-Sprecherin der Wirtschaftskammer Vorarlberg, KommR Susanne Rauch-Zehetner, zu bezweifeln. Einen Betrieb als Ein-Personen-Unternehmen zu führen, entspricht ihrer Meinung nach dem Wunsch der heutigen Zeit zur Selbstverwirklichung und Individualisierung. „Kleinstbetriebe haben den Vorteil, dass sie mit ihrer hohen Spezialisierung Marktnischen besetzen und flexibel auf die Anforderungen des Marktes reagieren können. Gleichzeitig schätzen es Ein-Personen-Unternehmen, der eigene Chef zu sein und eigenverantwortlich zu gestalten und zu arbeiten. Die positive Entwicklung der Gesamtwirtschaft“, ist Rauch-Zehetner überzeugt.
Entscheidende Verbesserungen
Trotz Eigenverantwortung und der bewussten Entscheidung ein Unternehmen zu führen, sehen sich Ein-Personen-Unternehmen im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit schnell in ihrer Existenz bedroht. „Denn fällt der oder die Ein-Personen-UnternehmerIn aus, dann steht der Betrieb“, betont Rauch-Zehetner. In diesem Bereich konnte die Wirtschaftskammer mit ihrer konsequenten Interessenvertretung in den letzten Jahren entscheidende Verbesserungen für Kleinunternehmen erreichen. So erhalten etwa Selbstständige auf Betreiben der Wirtschaftskammer ab 1. Juli 2018 das Krankengeld bei einem Krankenstand, der länger als sechs Wochen dauert, bereits rückwirkend ab dem 4. Tag vergütet, statt wie bisher erst ab dem 43. Tag. Die EPU-Sprecherin sieht jedoch weiteres Verbesserungspotenzial und möchte auch die Höhe des Krankengeldes für Selbstständige diskutieren, damit die Unterstützungsleistung dem tatsächlichen Einkommensausfall im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls möglichst genau gerecht wird.
„Weniger Bürokratie und mehr Freiraum für eigenverantwortliches Arbeiten würde Ein-Personen-Unternehmen, genauso wie KMU, das Wirtschaften entscheidend erleichtern“, sagt Rauch-Zehetner und skizziert konkrete Beispiele, die Ein-Personen-Unternehmen positiv entlasten würden: Etwa eine unbürokratische pauschale steuerliche Begünstigung von Büros bzw. Arbeitsplätzen im eigenen Wohnungsverband, eine Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten und eine Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter oder die Beseitigung der Vorsteuerabzugsbeschränkungen bei Pkw und Kombis.
Aktuelle EPU-Statistik 2017
- Gemäß aktueller EPU-Statistik entfielen 2017 mit 54,3 Prozent mehr als die Hälfte aller EPU auf die Sparte Gewerbe und Handwerk (in dieser Sparte sind auch die rund 3.000 selbstständigen Personenbetreuer/innen enthalten), gefolgt vom Handel mit 22,2 Prozent und Information & Consulting mit 15,4 Prozent.
- Bei Betrachtung nach Rechtsformen zeigt sich, dass rund 94 Prozent aller EPU in der Rechtsform eines Einzelunternehmens geführt werden. Immerhin sechs Prozent der EPU nutzen die Möglichkeit einer Ein-Personen-GmbH.
- Frauen haben bei den Ein-Personen-Unternehmen die Nase vorn: Der Frauenanteil an EPU liegt in Vorarlberg bei 54,4 Prozent.