Vorarlberger Reisebüros begrüßen Übergangsmodell für Insolvenzabsicherung
Fachgruppenobmann Klaus Herburger freut sich darüber, dass eine zentrale Forderung des Fachverbands durch- und umgesetzt werde konnte: „Eine entsprechende Gesetzesänderung bringt eine dringend benötigte Insolvenzabsicherung für zahlreiche kleine und mittelständische Reiseveranstalter und Reisebüros“, sagt Herburger.

Veranstalter von Pauschalreisen und Vermittler verbundener Reiseleistungen müssen aufgrund der EU-Pauschalreiserichtlinie über eine Insolvenzabsicherung zum Schutz bereits übernommener Kundengelder verfügen. „Aufgrund der Krise haben sich jedoch zahlreiche Versicherungsunternehmen vom Markt zurückgezogen – darunter auch ein für das bisherige einfache und kostengünstige Insolvenzabsicherungsmodell bedeutendes Institut, das von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) initiiert wurde“, erklärt Herburger. Der Nationalrat hat deshalb eine Änderung des KMU-Förderungsgesetzes beschlossen: „Das ist die entscheidende Grundlage für ein staatliches Übergangsmodell im Bereich der Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.“
Absicherung bedeutet Planungssicherheit
Dass dieses enorm wichtig für die ohnehin schwer gebeutelte Reisebranche sei, liegt für den Fachgruppenobmann auf der Hand: „So erhält eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Reiseveranstalter und Reisebüros mehr Planungssicherheit und damit die Möglichkeit, auch im kommenden Jahr Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen anzubieten“, sagt Herburger und betont: „Die Bemühungen des Fachverbands für dieses Übergangsmodell haben sich gelohnt, zumal es den Betrieben auch die Hürden in Sachen Bankgarantie zur Insolvenzabsicherung nimmt.“ Konkret ist eine Insolvenzabsicherung in Form einer Bankgarantie der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank vorgesehen. Eine Richtlinie mit näheren Details ist derzeit vom Tourismusministerium in Ausarbeitung. „Weitere Informationen sollten also demnächst folgen, es sieht jedenfalls gut aus“, zeigt sich Klaus Herburger zuversichtlich. Wichtig sei nun, dass die weiteren notwendigen Schritte zur praktischen Umsetzung der Übergangslösung auch entsprechend rasch erfolgen.