Tourismusprojekte leiden unter Zweitwohnsitz-Debatte
Chalet-Projekt am Hauser Kaibling schlägt aktuell hohe Wellen, weil „Äpfel mit Birnen“ verglichen würden, so die Betreiber.

Es ist ein Thema, das unter den Nägeln brennt: versteckte Zweitwohnsitze. In der Steiermark gibt es mehr als 132.000 Nebenwohnsitze, jährlich kommen 1.200 neue dazu. Die werden in Tourismusregionen wie Schladming oder im südsteirischen Weinland nicht selten über diverse Online-Plattformen vermietet. Die daraus resultierende Problematik für die ansässige Wohnbevölkerung sorgt nun auch bei echten touristischen Projekten für Wirbel. So aktuell am Hauser Kaibling, wo ein 51-Millionen-Euro-Chalet-Projekt (das Bergresort) in der Warteschleife hängt. Dabei habe dies nichts mit illegalen Zweitwohnsitzen zu tun, versichert Geschäftsführer Johannes Arneth: „Unsere Projekte sind kein Wohnbau, sämtliche widmungs- und finanzrechtliche Bestimmungen werden in unseren Hoteldörfern mit touristischer Widmung erfüllt“, so Arneth, der auch schon Projekte am Kreischberg, auf der Turracher Höhe oder in Eisenerz realisiert hat.
Auch Geschäfte vor Ort in Aufbruchsstimmung
Die Region (in der Bauphase gibt es über 100 Arbeitsplätze für steirische Firmen, 50 Millionen Euro werden investiert) ist nicht nur involviert, sie profitiere auch, wie Willi Kraml von der ansässigen Skischule erklärt: „Als ortsansässiger Betreiber sehe ich es sehr positiv, dass neue Betten angeboten werden. Ich bin überzeugt, dass dieses Projekt neue Gäste anlocken wird.“
Ganz ähnlich sieht es David Frühwirth vom Sportgeschäft am Fuße des Hauser Kaiblings: „Mit der Errichtung der Luxus-Chalets kann ich als direkter Partner rund 20 Mitarbeitern einen gesicherten Arbeitsplatz bieten – und das 365 Tage im Jahr!“
Auch für Franz Perhab, WKO-Obmann der Sparte Tourismus und selbst Ennstaler, ist klar, dass hier von einem Ausverkauf der Region keine Rede sein könne: „Keinerlei Lösungsansätze bieten sogenannte Experten, die mit drastischen, aber nicht umsetzbaren Vorschlägen die Entwicklung der Region stoppen und sogar in die Vergangenheit zurückführen.“
In der Abteilung der zuständige Landesrätin Ursula Lackner werden nun nach einem Antrag mehrerer Abgeordneter etwaige Nachschärfungen bei der aktuellen Gesetzeslage geprüft.